Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §200 Abs1;Beachte
Besprechung in:AnwBl 7 u 8/2005, S 351 bis 352;Rechtssatz
In seinem Erkenntnis vom 26. Jänner 1994, 92/13/0097, hat der Verwaltungsgerichtshof die Zulässigkeit einer Endgültigerklärung eines nach § 200 Abs 1 BAO vorläufig erlassenen Bescheides durch die Berufungsbehörde mit ausführlicher Begründung für gegeben erklärt. Eine Verkürzung des Instanzenzuges ist in einer solchen Vorgangsweise ebensowenig zu erkennen wie in der Vorgangsweise, keine Berufungsvorentscheidung zu erlassen. Die im Schrifttum (Hinweis Sutter, AnwBl 2003/4, 224ff) in diesem Zusammenhang gesehene Judikaturdivergenz besteht nicht, weil die an der genannten Stelle wiedergegebenen Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes zu Bestimmungen verschiedener Landesabgabenordnungen ergangen sind.
Schlagworte
Organisationsrecht Instanzenzug VwRallg5/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:1999130187.X01Im RIS seit
18.02.2004Zuletzt aktualisiert am
22.09.2016