Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §212 Abs1;BAO §212 Abs2;BAO §254; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0146
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Abgabenfestsetzung trotz einer noch unerledigten Berufung wirksam ist, folgt, dass eine solche unerledigte Berufung weder der Stundung noch dem Entstehen und der ... mehr lesen...
Mit der dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Angelegenheit war der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt befasst (siehe die hg. Erkenntnisse vom 17. September 1997, 93/13/0050, vom 26. Mai 1999, 99/13/0067 und 98/13/0199, und den hg. Beschluss vom 28. Jänner 1998, 98/13/0001). Mit Bescheid vom 17. Jänner 1992 zog das Finanzamt die Beschwerdeführerin gemäß § 224 BAO als Betriebsnachfolger unter Berufung auf § 14 BAO zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten ihres Betriebsvorgänger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §14;BAO §198;BAO §213;BAO §216;BAO §224 Abs1;BAO §7;
Rechtssatz: Mit einem Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte schlechthin zu entscheiden und dabei die Frage zu beurteilen, ob die rechnungsmäßige Anlastung der Abgabenfestsetzung und die entsprechenden Gutschriften bei verminderten Festsetzungen kassenmäßig ihren r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116 Abs1;BAO §14;BAO §198;BAO §216;BAO §224;BAO §7;
Rechtssatz: Gegenstand des Abrechnungsverfahrens nach § 216 BAO kann nicht die Frage sein, ob ein gegen wen immer geltend gemachter Abgabenanspruch zu Recht besteht oder nicht. Es trifft daher nicht zu, dass es der Behörde oblegen wäre, aus Anlass des Abrechnungsverfahrens die Frage zu prüfen, ob de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §14;BAO §198;BAO §214 Abs7;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §289 Abs2;BAO §7;KO §151;KO §156 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dass mit einer Berufungsentscheidung im Haftungsverfahren die Haftung für den Zeitpunkt der Erlassung des Beru... mehr lesen...
Am 3. Dezember 1994 schloss die mitbeteiligte Gemeinde mit verschiedenen Personen, darunter den Beschwerdeführern, ein Parzellierungsübereinkommen. Darin wurde die Übereignung näher genannter Grundstücke an die mitbeteiligte Gemeinde vereinbart. In Punkt III. 3) dieses Abkommens heißt es: "Der Rechtsgrund und die Gegenleistung für die vorgenannte Übergabe resultiert daraus, dass von der Gemeinde A (der mitbeteiligten Gemeinde) als Verwalterin des öffentlichen Gutes die erfor... mehr lesen...
Index: L34001 Abgabenordnung BurgenlandL37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL82001 Bauordnung Burgenland32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BauG Bgld 1997 §10;BauG Bgld 1997 §9;LAO Bgld 1963 §150; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0320 E 28. Februar 2000
99/17/0321 E 28. Februar 2000
99/17/0322 E 28. Februar 2000
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §198;BAO §295 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen (Hinweis Ri... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gebührenschuldnerin, der die Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG bewilligt wurde. Am 16. März 1995 ordnete das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Salzburg (im Folgenden kurz: Finanzamt) eine Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO betreffend Gebühren für die Zeit ab 1992 an. Im Prüfungsbericht vom 8. Juni 1995 wurde u.a. festgestellt, dass die Beschwerdeführerin bis April 1993 Kundenanträge schriftlich angenommen, danach ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §293;GebG 1957 §3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der in § 3 Abs 4 GebG idF vor der Nov 1999/I/028 gesetzlich vorgesehene Halbjahresbescheid ist ein Abgabenbescheid iSd § 198 BAO (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, 02ter Teil, Stempel- und R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §216;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §3 Abs4;
Rechtssatz: Da nach dem klaren Wortlaut des § 3 Abs 4 letzter Satz GebG die bescheidmäßige Festsetzung der Hundertsatzgebühren für jedes gebührenpflichtige Rechtsgeschäft zu erfolgen hat, geht es bei der Erlassung des Halbjahresbescheides nur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;BAO §93 Abs2;GebG 1957 §15 Abs1;GebG 1957 §3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Die halbjährliche Festsetzung der Gebühr nach § 3 Abs 4 GebG idF vor der Nov 1999/I/028 hat mit einem Sammelbescheid (kombinierten Bescheid) zu erfolgen (Hinweis Frotz/Hügel/Popp, Komm z GebG, B I... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für diverse Abgabenschulden der F-GmbH (Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Vermögensteuer und Säumniszuschläge) im Ausmaß von insgesamt 2,602.424,96 S herangezogen. Im September 1990 sei über das Vermögen der GmbH der Konkurs eröffnet worden. Aus einem Beschluss des Konkursgerichtes ergebe sich, dass nicht einmal die Masseforde... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf die hg Erkenntnisse vom 31. Mai 1995, Zl 93/16/0134, vom 26. Juli 1995, Zl 95/16/0169, vom 18. Dezember 1995, Zl 95/16/0287 und vom heutigen Tag, Zlen 97/16/0370, 0380, - die alle nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes erlassene Bescheide betrafen - verwiesen. Den Beschwerdefällen lag die zu Unrecht erfolgte Inanspruchnahme des formlosen sicherstellungsfreien Vormerkverkehrs hinsichtlich mehrerer Kraftfahrzeuge zu Grunde. So wurde der Personenkraftwagen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §225 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Erlassung eines Bescheides nach § 225 Abs 1 BAO kommt es nicht darauf an, ob die Abgabe dem Abgabenschuldner - der mit dem Adressaten des Sachhaftungsbescheides keineswegs ident sein muss - bereits vorgeschrieben ist oder ob ein erlassener Abgabenbescheid in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Am Stammkapital der Beschwerdeführerin war u.a. deren Geschäftsführerin W mit 20 % beteiligt. Nach den Sachverhaltsfeststellungen im erstangefochtenen Bescheid aktivierte die Beschwerdeführerin in der Bilanz für das Jahr 1985 eine gegen W bestehende Verrechnungsforderung in der Höhe von S 456.726,81, weil diese einige im Betriebsvermögen der Beschwerdeführerin befindliche Sparbücher an sich genommen habe. In der Beantwortung eines telefonischen Vorhaltes des Finanzamtes vom 18. April ... mehr lesen...
In einem an den Beschwerdeführer gerichteten Schreiben des Finanzamtes für Körperschaften vom 21. März 1995 wurde ausgeführt, die Einbringung der Abgabenrückstände der M GmbH in Höhe von S 407.652,-- sei bisher vergeblich versucht worden. Es werde dem Beschwerdeführer als Geschäftsführer dieser GmbH anheim gestellt, einen Beweis dafür zu erbringen, dass er ohne sein Verschulden gehindert gewesen sei, für die Entrichtung dieser Abgaben zu sorgen. Daraufhin gab der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Abgabenrechtliche Haftungen setzen wohl das Bestehen einer Schuld (vgl § 4 BAO) voraus, nicht aber, dass diese Schuld gegenüber dem Abgabenschuldner geltend gemacht worden ist. Abgabenrechtliche Haftungen haben insoweit keinen bescheidakzessorischen Charakter (Hinweis E 2.8.1995, 93/13/00... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;EStG 1972 §95;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §7;KStG 1988 §8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/13/0189
Rechtssatz: Der gegenüber der abgabepflichtigen GmbH ergangene Körperschaftsteuerbescheid bildet keinen Grundlagenbesch... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid vom 11. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft betreffend die Jahre 1987 bis 1991 in Höhe von insgesamt S 280.167,-- herangezogen und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. In einer dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, dass das Abgabenkonto noch im April 1993 ausgeglichen gewesen sei. Im Mai 1993 hätten sich durch das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §198;
Rechtssatz: Berechtigen entsprechende Mängel zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, so steht der Abgabenbehörde die Wahl der Schätzungsmethode, wie etwa auch der Ansatz eines Sicherheitszuschlages, frei. In der Folge sind die (allenfalls ermittelten einschließlich der teilweise) geschätzten Bemessungsgrundlagen der Abgabenbemess... mehr lesen...
Am 6. August 1987 erwarb die Beschwerdeführerin im Erbweg die (im Jahr 1962 bebaute) Liegenschaft in Wien, M-Gasse 21. Sie vermietete sie erstmals ab 17. November 1988. Für das Jahr 1988 reichte sie zunächst keine Einkommensteuererklärung ein. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Bemessungsgrundlage der AfA der Einheitswert herangezogen. Es erfolgte eine entsprechende Veranlagung. In der Folge reichte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine KG und erzielt auf Grund ihrer steuerberatenden Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie ermittelte den Gewinn seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahr 1987 nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Jänner. Der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 188 BAO wurde stets - auch nach abgabenbehördlichen Prüfungen - der nach dem abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelte Gewinn zugrundegelegt. Erstmals... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §198;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid ist nicht zu erlassen, wenn die Frage in einem Verfahren (insb im Abgabenverfahren mittels Abgabenbescheid) geklärt werden kann (Hinweis E 14.8.1991, 89/17/0174). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150178.X02 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §207;EStG 1988 §33 Abs1;EStG 1988 §4 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Insb aus der Anordnung des § 4 Abs 2 zweiter Satz EStG 1988, wonach Unrichtigkeiten in der Bilanz bis zur Wurzel zu berichtigen sind, und zwar auch dann, wenn die Berichtigung für die abgelaufenen Jahre etwa wege... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1986 in mehreren Filialen einen Handel mit Blumen; seinen Gewinn ermittelte er gemäß § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer für diesen Zeitraum durchgeführten Betriebsprüfung traf die Prüferin unter anderem folgende Feststellungen: Vor Prüfungsbeginn und während der Prüfung habe die Prüferin "als Kunde" im Hauptgeschäft des Beschwerdeführers am Verkaufspult aufliegende Zettel gesehen, die die einzelnen Umsätze ausgewiesen hätten u... mehr lesen...