Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der S. Bau-GmbH. Über das Vermögen dieser Gesellschaft wurde mit Gerichtsbeschluss vom 3. Juni 1998 das Konkursverfahren eröffnet und am 11. Mai 2000 mangels kostendeckenden Vermögens aufgehoben. Mit Haftungsbescheid vom 12. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer für näher aufgegliederte Abgabenschuldigkeiten der S. Bau-GmbH im Gesamtausmaß von rd. 1,5 Mio. S als Haftungspflichtiger nach § 9 Abs. 1 BAO in Anspruch genommen. Begründend w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraus (Hinweis E 20.6.2000, 98/15/0084). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2001130127.X04 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung an den Abgabenbescheid zu halten (Hinweis E 22. Februar 1999, 98/13/0144). Schlagworte Individuelle... mehr lesen...
Dipl.-Ing. H war in den Streitjahren Geschäftsführer sowohl der deutschen H GmbH als auch der beschwerdeführenden österreichischen F GmbH. Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum vom 1. April 1988 bis 31. Dezember 1991 eine Lohnsteuerprüfung statt. Im Ergebnis dieser Prüfung wurde die Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 24. September 1993 zur Haftung für Lohnsteuer in Höhe von S 180.529,-- mit der Begründung: herangezogen, dass Dipl.-Ing. H gemäß § 98 Z. 4 iVm § 70 Abs. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: BAO §198;BAO §299 Abs4;DBAbk BRD 1955 Art9;EStG 1988 §82;
Rechtssatz: Eine Verfahrensvorschrift, die es gebieten würde, die Abgabenfestsetzung (bzw im Beschwerdefall die Heranziehung zur Haftung) erst nach Abschluss eines (beantragten) Verständigungsverfahrens vorzunehmen, gibt es nicht. Macht e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Mit Eingabe vom 27. Juli 1999 richtete er ein Schreiben folgenden Inhaltes an das Finanzamt: "Hiemit ersuche ich, mir uneingeschränkte Akteneinsicht zu gewähren, d.h. dass sämtliche Aktenteile meines Steueraktes zur Verfügung gestellt werden. Nach meinem Wissenstand befindet sich der Akt derzeit bei der Großbetriebsprüfung Wien und wäre ich auch einverstanden, bei dieser Behörde die Akteneinsicht vorzunehmen. Soll... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §198;BAO §244;BAO §90 Abs1;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Ein abgabenbehördliches Prüfungsverfahren muss nicht zur Erlassung geänderter Abgabenbescheide führen; so etwa, wenn sich eine einem Prüfungsverfahren zu Grunde liegende Anzeige nach den behördlichen Ermittlungen als unzutreffend oder zu unbestimmt erweist und die abgabenbehördliche Pr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §147 Abs1;BAO §198;BAO §244;BAO §90 Abs1;BAO §90 Abs3;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht stellt keinen Selbstzweck dar, sondern gibt dem Abgabepflichtigen ein Hilfsmittel zur Hand, seine abgabenrechtlichen Interessen zu verfolgen. Während eines laufenden Verfahrens wird es dem Abgabepflichtigen durch die Akteneinsicht ermöglicht, kontrollierend ... mehr lesen...
Am 24. Februar und 14. Mai 1992 langten beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (im folgenden kurz: Finanzamt) Mitteilungen der Austria Collegialität Österreichische VersicherungsAG (vom 20. Februar 1992) und der Donau Allgemeine VersicherungsAG (vom 12. Mai 1992) ein, wonach auf Grund zweier Lebensversicherungsverträge auf Ableben zufolge des Todes des Versicherungsnehmers N (am 9. Jänner 1992) Versicherungsleistungen von S 199.086,-- bzw. S 258.858,-- an die Besc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §209 Abs1;
Rechtssatz: Am deutlichsten unterbricht die Erlassung von Abgabenbescheiden die Verjährung, wozu auch vorläufige Bescheide gehören (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2187 Abs 2). Die Unterbrechungswirkung setzt allerdings die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches voraus (Hinweis E 25. Mai 2000, 99/16/0379; E 23. Mai 1991, 8... mehr lesen...
Mit Abtretungsvertrag vom 19. Dezember 1994 erwarb die Beschwerdeführerin von der G GmbH sowie der H GmbH insgesamt 99 % der Geschäftsanteile an der S GmbH (im Folgenden: Gesellschaft); 1 % der Anteile erwarb mit demselben Vertrag die I GmbH. Der Abtretungspreis betrug laut Pkt. Drittens (2) des Abtretungsvertrages für die Anteile der G GmbH. S 1,997.193,12 und für die Anteile der H GmbH S 665.731,04. Pkt. Sechstens (3) f) des Abtretungsvertrages lautete: "Die im Zwischenabschluss zum... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §198;GebG 1957 §33 TP21 Abs1 Z2;KVG 1934 §21 Z1;
Rechtssatz: Dass Anteile von zwei verschiedenen Rechtspersönlichkeiten erworben wurden, hindert nicht die Zusammenfassung dieser Erwerbe in einem Steuerbescheid (Hin... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist aufgrund einer Umwandlung nach dem UmwG Gesamtrechtsnachfolger der K GesmbH. Mit Vergnügungssteuerbescheid vom 8. November 1991 wurde dieser durch den Magistrat der Stadt Villach als Abgabenbehörde erster Instanz "ab" Oktober 1991 für vier Kegelbahnen ein monatlicher Abgabenbetrag von 800 S an Vergnügungssteuer vorgeschrieben. Im Spruch: wurde festgehalten, dass dieser Bescheid ein Dauerbescheid sei und die darin festgesetzte Vergnügungssteuer monatlich in ders... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37032 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §198;BAO §4 Abs1;GrStG §28;LAO Krnt 1991 §148 Abs1;LAO Krnt 1991 §3 Abs1;VergnügungssteuerG Krnt 1982;VergnügungssteuerV Villach 1990;VwRallg;
Rechtssatz: Abgabenfestsetzungen, die nicht hinsichtlich bereits verwirkl... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Oktober 1995 schrieb das Hauptzollamt Wien der Rechtsvorgängerin der beschwerdeführenden Partei die gemäß § 174 Abs. 3 lit. c und Abs. 6 ZollG 1988 iVm § 3 Abs. 2 ZollG 1988 im Zeitraum 1988 bis 1994 kraft Gesetzes entstandenen Eingangsabgabenschulden an Zoll S 2,008.028,-- und Außenhandelsförderungsbeitrag von S 321.594,-- vor. Der Säumniszuschlag wurde mit S 536.455,-- festgesetzt. In der Begründung: heißt es, gemäß § 181 Abs. 2 ZollG 1988 sei die Einfuhrumsatzst... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §201;BAO §4;
Rechtssatz: Vom Abgabenanspruch zu unterscheiden ist der Abgabenzahlungsanspruch; das ist die Verpflichtung, einen Abgabenbetrag bestimmter Höhe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu entrichten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus einer bescheidmäßigen Festsetzung (§ 198 BAO) oder bei Selbstbemessungsabgaben auf Grund des Abgabeng... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum Obmann eines Unterstützungsvereines in L. Der Unterstützungsverein unterhielt zahlreiche Wirtschaftsbetriebe (hauptsächlich Lokalitäten). Wie das Landesgericht L in einem, ua den Beschwerdeführer betreffenden Strafverfahren und das Finanzamt im Zug einer den Unterstützungsverein betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung feststellten, kam es in den Wirtschaftsbetrieben des Unterstützungsvereines, insbesondere jedoch in den Lokalitäten zu Verunt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116;BAO §198;StPO 1975 §1;StPO 1975 §260;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0059 E 25. März 1999 RS 2 Stammrechtssatz Es besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an jene tatsächlichen Feststellungen in strafgerichtlichen Urteilen, auf denen der
Spruch: basiert, mit welchem der Beschuldigte e... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 31. August 1998 erwarben die Bausparer Jürgen und Sally F. bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 52 Grundbuch Schwechat, mit welchen Wohnungseigentum der Wohnung top Nr. 12 verbunden war. Mit einer Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 24./25. November 1998 zählte die beschwerdeführende Bausparkasse den Bausparern ein Bauspardarlehen in Höhe von S 1,209.000,-- zu. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Schwechat vom 24. Februar 1999 wurde - neben der Einverleibung... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0096 E 11. Juni 1987 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstücksweise geregelte Verfahren sind nach stRsp des VwGH weder das AVG noch die BAO anzuwenden, es sind mangels besonderer gesetzlicher Regelungen die allgemeine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde gemäß § 9 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 BAO als Geschäftsführer der PPU-GmbH (im Folgenden nur: GmbH) mit Bescheid vom 10. September 1997 zur Haftung für einzeln aufgezählte Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft der Jahre 1988 bis 1995 im Gesamtausmaß von rund 350.000 S herangezogen. In der dagegen erhobenen Berufung vom 23. September 1997 wurde ausgeführt, der Vorwurf, die haftungsgegenständlichen Abgaben hätten auf Grund einer schuldhaften Pflichtverletz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §248;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0104 E 16. Dezember 1999 RS 4 Stammrechtssatz Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte - Berufung gegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §254;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände ist auch dann zulässig, wenn Bescheide, die die Grundlage für den Haftungsbescheid bilden, noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind, weil ua nach § 254 BAO auch durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des ... mehr lesen...
Zur in der Bilanz der Beschwerdeführerin, einer GmbH, für das Jahr 1992 gewinnmindernd geltend gemachten Rückgängigmachung eines Forderungsverzichtes des "ehemaligen Alleingesellschafters" JG in Höhe von rd. 1,479.000 S ist in der Begründung: des Finanzamtes zum (endgültigen) Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheid für das Jahr 1992 vom 7. September 1994 zu lesen, diese stelle einschließlich der von der Beschwerdeführerin getragenen Kapitalertragsteuer eine verdeckte Gewinnausschüttung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;EStG 1988 §36;EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §5 Abs1;EStG 1988 §6 Z3;KStG 1988 §8 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Ein bedingter Schuldnachlass verpflichtet den nach dem Niederstwertprinzip bilanzierenden protokollierten Kaufmann (§ 5 Abs 1 EStG 1988), die Verbindlichkeit in der Bilanz we... mehr lesen...
Am 9. Juli 1997 wurde von Beschwerdeführerin im Wege einer Telekopie eine Getränkesteuererklärung für das Jahr 1996 eingereicht. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1997 wurde wegen der verspäteten Einreichung dieser Erklärung ein Verspätungszuschlag im Ausmaß von 5 % des auf das Jahr 1996 entfallenden Getränkesteuerbetrages von S 2,406.738,58, somit in Höhe von S 120.337,--, vorgeschrieben. In einem Schriftsatz der Beschwerdeführerin vom 29. Juli 1997 wurde ausge... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Wr 1962;MRK Art6;
Rechtssatz: Das Abgabenwesen ist nach herrschender Auffassung nicht unter die im Art 6 MRK angeführten Angelegenheiten zu zählen (Hinweis VfSlg 7612/1975, 8512/1979). Schlagworte Abgabenwesen Abgabenrechtliche Grundsätze European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 1. August 1994 (im Magistrat der Stadt Wien eingegangen am 2. August 1994) beantragte die Beschwerdeführerin die Bruchteilsfestsetzung der Anzeigenabgabe für das Medienwerk "B" für den Zeitraum Jänner bis Juni 1988. Mit dem gleichen Schriftsatz wurde der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Festsetzung der Anzeigenabgabe für diesen Zeitraum und der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die (allfällige) Versäumung der Frist zur Ei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37059 Anzeigenabgabe Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnzeigenabgabeG Wr 1983 §4 Abs3;AnzeigenabgabeG Wr 1983 §7;BAO;B-VG Art11 Abs2;LAO Wr 1962 §154;LAO Wr 1962 §155;LAO Wr 1962 §156;VwRallg;
Rechtssatz: Die BAO ist keine Vorschrift gem Art 11 Abs 2 B-VG, von welcher die Länder bei Erlassu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den angefochtenen Bescheiden ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Finanzamtes vom 9. Oktober 1998 wurden gegenüber dem Beschwerdeführer Stundungszinsen von 144.187 S für den Zeitraum vom 6. August 1997 bis zum 21. September 1998 festgesetzt. Der Beschwerdeführer berief dagegen mit der Begründung: , Stundungszinsen dürften nicht festgesetzt werden, solange das Rechtsmittel gegen die Festsetzung der gestundeten Abgaben noch nicht erledigt sei. In... mehr lesen...