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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198;Rechtssatz
Für die Erlassung eines Bescheides nach § 225 Abs 1 BAO kommt es nicht darauf an, ob die Abgabe dem Abgabenschuldner - der mit dem Adressaten des Sachhaftungsbescheides keineswegs ident sein muss - bereits vorgeschrieben ist oder ob ein erlassener Abgabenbescheid in Rechtskraft erwachsen ist.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160157.X03Im RIS seit
11.07.2001