RS Vwgh 1997/12/10 95/13/0082

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §126;
BAO §131 Abs1;
BAO §163;
BAO §184 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs3;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Das Fehlen zeitnaher Aufzeichnungen des Abgabepflichtigen über seine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechtigt die AbgBeh aus dem Grunde des § 184 Abs 3 BAO zur Schätzung (Hinweis E 2.6.1992, 88/14/0080).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995130082.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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