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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2Stammrechtssatz
Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschrift verankert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995150093.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010