RS Vwgh 1997/5/15 95/15/0093

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Veröffentlicht am 15.05.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschrift verankert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995150093.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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