RS Vwgh 1996/11/26 92/14/0212

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §184 Abs3;
EStG 1972 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2

Stammrechtssatz

Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140212.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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