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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/12/11 89/14/0109 2Stammrechtssatz
Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich ist auch eine unvollständige oder unrichtige Erfassung der Bestände als sachliche Unrichtigkeit zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992140212.X01Im RIS seit
20.11.2000