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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs3;Rechtssatz
Wie sich aus dem Wortlaut des § 184 Abs 3 BAO ergibt, setzt die Schätzungsberechtigung der Behörde kein Verschulden der Partei (etwa an der Nichtvorlage oder am Fehlen von Aufschreibungen) voraus (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997150058.X01Im RIS seit
20.11.2000