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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Mit Hinweisen auf bloße Möglichkeiten ohne ins Gewicht fallende Bedeutung kann die sachliche Richtigkeit der vom Abgabepflichtigen geführten Aufzeichnungen nicht in Zweifel gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160322.X03Im RIS seit
20.11.2000