Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Bei der Gemeinschuldnerin wurde eine Umsatzsteuersonderprüfung für die streitgegenständlichen Zeiträume durchgeführt. Im Zuge der Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass von der Gemeinschuldnerin Rechnungen der H Bau GmbH verbucht wurden, die die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllten, weil die H Bau GmbH an der in ihren Rechnungen angegebenen Adresse in W weder die Geschäftsleitung noch den Betriebssitz gehabt habe. Das Finanzamt schloss sich den Ausführungen der B... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, wurde eine Betriebsprüfung betreffend die Jahre 1995 bis 1997 durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung wurde u.a. festgestellt, dass das Verrechnungskonto des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers TK zum 31. Dezember 1994 (Schlussbilanz 1994) einen Forderungsstand von S 1.595.201,81 und zum 1. Jänner 2006 (Eröffnungsbilanz 1996) einen Forderungsstand von S 254.306,63 aufgewiesen habe. Die Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 1995 seien in Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/15/0128 E 6. Juli 2006 RS 4 Stammrechtssatz Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (H... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum eine Gaststätte und war Kunde der B-AG, eines Brauereiunternehmens, bei dem eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde. Im Anschluss an die Hausdurchsuchung bei der B-AG wurden vom Finanzamt die dabei sichergestellten EDV-Bestände ausgewertet. Diese Auswertungen wurden als Kontrollmitteilung den für die jeweiligen Kunden der B-AG zuständigen Finanzämtern übermittelt. Im Gefolge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;BAO §183;
Rechtssatz: Ordnungsgemäße Beweisanträge haben das Beweismittel, das Beweisthema und im Falle von Zeugen auch deren Adresse anzugeben (vgl. zu letzterem die hg. Erkenntnisse vom 31. Juli 1996, 92/13/0020, und vom 28. September 2004, 2002/14/0021). Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfes... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter dem Begriff "European Kings Club" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Vorgängen. Die Anleger erwarben so genannte "Letter" zum Stückpreis von 9.800 S. Im "Letter" verpflichtete sich der "European Kings Club" (EKC), beginnend innerhalb des zweiten Monats nach der Einzahlung durch den Anleger, durch einen Zeitraum von zwölf Monaten jeweils zum siebten jedes Monats 1.400 S an den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183;
Rechtssatz: Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (Hinweis E 24. September 2003, 2001/13/0286). Eu... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung bei der beschwerdeführenden GmbH, einem Bauunternehmen, wurden 22 Eingangsrechnungen der B-GmbH betreffend "Eisenverlegen, Zimmerarbeiten Pauschale, Maurerarbeiten" als "Schein/Deckungsrechnungen" beurteilt. Im Betriebsprüfungsbericht vom 19. Mai 1999 wird dazu ausgeführt, dass der verantwortliche Geschäftsführer der B-GmbH für die Behörde nicht greifbar sei, aber die Buchhaltung dieser Gesellschaft bis Oktober 1997 der Abgabenbehörde vor... mehr lesen...
Im Zuge einer im Unternehmen der beschwerdeführenden Partei durchgeführten Umsatzsteuernachschau wurden folgende Feststellungen getroffen: Die für den geprüften Zeitraum der Kalendermonate Jänner bis Dezember 1989 vorgelegten Unterlagen ergäben steuerpflichtige Umsätze in Höhe von S 13,273.620,--, während in den Umsatzsteuervoranmeldungen desselben Zeitraumes Umsätze nur in Höhe von S 7,710.472,-- erklärt worden seien, woraus eine Umsatzdifferenz von S 5,563.148,-- resultiere. Zu... mehr lesen...
Anlässlich einer vom Magistrat der Stadt Wien durchgeführten Getränkesteuerrevision betreffend Zeitraum "1/95 - 6/2000" hielt der Prüfer in der mit dem Beschwerdeführer am 11. Juli 2000 aufgenommenen Niederschrift fest: "(Der Beschwerdeführer) betreibt an oben angeführtem Standort ein Lokal in Form einer Bar, in der unter anderem alkoholhältige u. alkoholfreie Getränke entgeltlich an Letztverbraucher abgegeben werden. Wie bereits in der Niederschrift v. 24.5.2000 dargestellt wurd... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183;LAO Wr 1962 §144; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0106 E 29. Jänner 1997 RS 1 Stammrechtssatz Im Abgabenverfahren dürfen auch Beweismittel verwendet werden, die andere Behörden erhoben haben; eine unmittelbare Beweisaufnahme ist im Abgabenverfahren nicht erforderlich. Eu... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Nachdem über das Vermögen der O GmbH am 17. April 1998 der Konkurs eröffnet worden war, wurde anlässlich einer Kommunalsteuerprüfung festgestellt, dass die Gesellschaft die Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen der Jahre 1994 bis 1997 nicht der Kommunalsteuer unterzogen hatte. Daraus resultierten Abgabennachforderungen im Gesamtbetrag von 63.050 S (zuzüglich Säumniszuschlag von 385 S). Weiters ergab sich auf Grund der vom Masseverwalter am 31. August 1998 eingereichten Steuere... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183;LAO Wr 1962 §144; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0207 E 19. Februar 2002 RS 1
(hier nur letzter Satz; Wr LAO 1962 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Sanitärmöbel-Großhandel. Ihr Geschäftsführer Alfred H hält 1 % am Stammkapital. Die restlichen 99 % werden von Wilhelmine H gehalten. 1998 fand bei der Beschwerdeführerin eine Buch- und Betriebsprüfung über die Jahre 1990 bis 1993 statt. Dabei stellte der Prüfer ua fest, dass in den Jahren 1990 bis 1992 auf dem Konto Rechts- und Beratungsaufwand vier Rechnungen der C SAS, Campione (Italien), in Höhe von insgesamt S 2,570.000,-- aufwandswirksa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0263
Rechtssatz: Ein Beweisantrag setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis E 19. November 1998, 97/15/0010). Eu... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung des vom Beschwerdeführer betriebenen Taxiunternehmens stellte die Prüferin im Wesentlichen fest, dass die Abrechnungen über die Einnahmen nach einer mit dem Beschwerdeführer aufgenommenen Niederschrift vom 2. Februar 1994 monatlich an Hand der Taxameterstände erfolgt sei. Nach der am 14. Februar 1994 niederschriftlich festgehaltenen Aussage des Chauffeurs Harald T. seien die Taxameterstände wöchentlich abgelesen und mit ihm abgerechnet word... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183;
Rechtssatz: Zur Aufnahme eines Erkundungsbeweises ist die Behörde nicht verpflichtet (Hinweis E 19. Februar 2002, 2001/14/0207). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998130143.X02 Im RIS seit 18.03.2003 mehr lesen...