RS Vwgh 2003/9/18 99/15/0262

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Veröffentlicht am 18.09.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/15/0263

Rechtssatz

Ein Beweisantrag setzt die ordnungsgemäße (konkrete und präzise) Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, voraus (Hinweis E 19. November 1998, 97/15/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150262.X04

Im RIS seit

23.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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