RS Vwgh 2006/7/6 2003/15/0128

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.2006
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183;

Rechtssatz

Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (Hinweis E 24. September 2003, 2001/13/0286).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003150128.X04

Im RIS seit

14.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten