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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183;Rechtssatz
Wird ein Beweisthema, welche konkreten Tatsachenbehauptungen im Einzelnen durch die angebotene Zeugeneinvernahme erwiesen werden sollen, nicht genannt, so ist die Abgabenbehörde zu einer solcherart als Erkundungsbeweis anzusehenden Einvernahme nicht verpflichtet (Hinweis E 24. September 2003, 2001/13/0286).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003150128.X04Im RIS seit
14.08.2006Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017