Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §188;BAO §295; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990/9, 159; AnwBl 1990/6 S 339;
Rechtssatz: Auch in Fällen, in denen Einkünfte gem § 188 BAO einheitlich und gesondert zu ermitteln sind, ist der Abgabepflichtige verhalten, diese Einkünfte im Zuge der Einkommensteuerveranlagung zu erklären. Tut er dies nicht, weil er annimmt, das Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §119; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 153;
Rechtssatz: In Verfahren über Steuerbegünstigungen trifft den Steuerpflichtigen eine erhöhte Mitwirkungspflicht, die die Amtswegigkeit des Ermittlungsverfahrens vor allem dort in den Hintergrund drängt, wo es sich um Tatsachen handelt, die in erster Linie nur dem Steuerpflichtigen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §93 Abs1 lita;KStG 1988 §5 Z10; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):89/14/0084
Rechtssatz: Der AbgPfl muss der Behörde nicht bereits im Antrag gemäß § 5 Z 10 KStG 1988 ein völlig entscheidungsreifes Tatsachenvorbringen liefern, widrigen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1979/21, 400;
Rechtssatz: Gem § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände offen zu legen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1985130122.X04 Im RIS seit 29.03.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/19, 335;
Rechtssatz: Kommt der Abgabepflichtige seiner in § 119 BAO normierten Pflicht zur Offenlegung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes nicht nach, ist die belangte Behörde berechtigt und verpflichtet, die Abgabenbemessungsgrundlagen gem § 184 BAO im Schätzungsweg zu er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Es dürfen nicht demjenigen, der zweifelhafte Geschäfte behauptet, Vorschriften in der Art des Art 4 des liechtensteinischen Staatsschutzgesetzes derart zum Vorteil gereichen, daß die Zweifel zu Lasten des österreichischen Abgabenanspruches ungeklärt bleiben. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Wer dunkle und undurchsichtige Geschäfte macht und das über diesen lagernde Dunkel auch nachträglich nicht durch eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, hat das damit verbundene abgabenrechtliche Risiko selbst zu tragen. Dies gilt umsomehr, wenn es sich um Tatbestände handelt, die im Ausland (Liechtenstein und... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Demjenigen, der aufklärungsbedürftige Geschäfte tätigt, die ihre Wurzel in einem Land haben, in dem österreichische Abgabenbehörden keine Sachverhaltsermittlungen durchführen können, trifft eine erhöhte Mitwirkungspflicht und es liegt an ihm die zweifelhaften Geschäftsbeziehungen vollkommen offen zu legen (Hinweis E 8.4... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §167 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §42 Abs2 Z3;VwGG §42 Abs2;
Rechtssatz: Läßt die Behörde widersprüchliche Ausführungen des Steuerpflichtigen (seines Vertreters) unbeachtet, so macht dies ihren Bescheid nicht rechtswidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198514... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §80 Abs1 idF vor 1980/151;BAO §81 Abs1 idF vor 1980/151;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige ist hinsichtlich seiner Einkommensteuererklärungen verpflichtet, wenigstens deren Inhalt zu kennen, mag die Erklärung auch von einem Steuerberater vorbereitet oder sogar von diesem in Vertretung des Abgabepflichtigen unterfertigt worden s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Hochschullehrer und erzielt neben dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Fachschriftsteller. Im Jahr 1981 fand bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung für den Zeitraum 1977 bis 1979 statt, bei der u.a. bisher nicht erklärte Einnahmen aus der schriftstellerischen Tätigkeit im Ausmaß von insgesamt mehr als S 300.000,-- festgestellt wurden. Überdies schätzte der Prüfer für jedes Jahr weitere Einnahmen in Höhe von S 10.000,-- hinzu. In seiner Beru... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119 BAO §143 BAO §184 Abs1 BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 BAO § 143 heute BAO § 143 gültig ab 19.04.1980 ... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...