Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;FinStrG §34 Abs1;FinStrG §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Frage der Strafbarkeit bei Verletzung der Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht hängt nicht davon ab, ob der Abgabepflichtige darauf vertrauen kann, die Abgabenbehörde werde seine Erledigungen prüfen und erforderlichenfalls richtig stellen, somit bei Prüfung die Unrichtigkeit oder Unvollständig... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Der am 12. April 1925 geborene Beschwerdeführer, der bis zum 30. September 1985 als Steuerberater tätig war, wobei er den Gewinn aus seinem Betrieb nach § 4 Abs 3 EStG ermittelte, verkaufte im September 1975 rund 85 % seines Kundenstockes an die zuvor gegründete, die Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 WTBO ausübende H-GmbH, in deren Firma sein Name enthalten ist. Am Stammkapital der H-GmbH waren der Beschwerdeführer zu 25 % und sein Sohn (idF: Sohn) zu 75 % beteili... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §119;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;EStG 1972 §5;
Rechtssatz: Der Zeitpunkt der Entnahme eines unkörperlichen, nicht abnutzbaren Wirtschaftsgutes (im Beschwerdefall Forderung bzw Rentenstammrecht) stellt eine abgabenrechtlich relevante Tatsache dar, weswegen dieser Vorgang zwecks Bemessung der Einkommensteuer... mehr lesen...
Die beschwerdeführende AG ist ein Kreditunternehmen. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hinsichtlich folgender Fragen: 1. Abzugsfähigkeit bestimmter Fremdkapitalzinsen als Betriebsausgaben, 2. Inhalt des Begriffes "Eigenkapital" im Sinne des § 7 Z. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 (im Folgenden kurz: GwStG), 3. Einbeziehung von Gesellschafter-Darlehen bei der Ermittlung des Wertes von Beteiligungen an Kommanditgesellschaften, 4. Doppelerfassung nicht ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §138;BAO §167 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Feststellung eines abgabenrechtlich bedeutsamen Sachverhaltes ist in erster Linie Aufgabe der Abgabenbehörde, es sei denn, es handelt sich um die Inanspruchnahme von Abgabenbegünstigungen, bei denen das Zutreffen der jew... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1996 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer gemäß § 2 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz i.V.m. der Kanalabgabenordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde für eine näher bezeichnete Liegenschaft die Kanaleinmündungsabgabe von S 651.497,-- (inklusive USt) vor. Die Abgabe wurde wie folgt bemessen: "Gebäude verbaute Flächenhälfte mal angeschl.Geschosse Fläche Fläche Fläche I 448 m2 224 m2 x ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Oktober 1996 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer gemäß § 5 NÖ Kanalgesetz und der Kanalabgabenordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die jährlich zu entrichtende Kanalbenützungsgebühr für die näher bezeichnete Liegenschaft in der Höhe von S 108.071,-- (inklusive USt) vor. Bei dieser Vorschreibung ging die Abgabenbehörde von einer Berechnungsfläche von 5848 m2 und einem Einheitssatz von S 24,-- aus. Die so errechnete Kan... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde auf die Durchführung eines Ortsaugenscheines in der Ladung zur mündlichen Verhandlung zwar nicht ausdrücklich hingewiesen, als Gegenstand der mündlichen Verhandlung aber die Überprüfung des Berechnungsfläche für die Kanaleinmündungsabgabe für den Anschluss der Liegenschaft an den Mischwasserkanal angeführt, und dem Vorstellungswerber somit Gelegenheit gegeben, unmittelbar bei dem Gebäude Beweise gegen die im Abgabenbescheid angenommene Berechnungsfläche, Geschoßanzahl und... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §182;BAO §91;B-VG Art119a Abs5;KanalG NÖ 1977 §1a Z7;KanalG NÖ 1977 §2 Abs1;KanalG NÖ 1977 §3 Abs2;LAO NÖ 1977 §147;LAO NÖ 1977 §68;LAO NÖ 1977 §93 Abs1;LAO NÖ 1977 §95; Hinweis auf Stammrechtssatz GR... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 12. Februar 1991 wurde dem Beschwerdeführer für die Jahre 1985 bis 1989 eine Abgabennachforderung für Getränkeabgabe in der Höhe von S 194.505,-- vorgeschrieben. Die Abgabenschuld betraf Getränkeumsätze in den Betrieben M und V, die beide vom Beschwerdeführer betrieben werden. Die Nachforderung ergab sich aus der Annahme der Behörde, dass der für die Verabreichung eines Frühstücks verbuchte Entge... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §93;LAO Krnt 1991 §73;LAO Krnt 1991 §91 Abs1;LAO Krnt 1991 §93;
Rechtssatz: Eine in einem rechtsstaatlichen Verfahren durchzuführende Sachverhaltsfeststellung kann eines gewissen Formalismus insofern nicht entbehren, als in dem das Verfahren abschließenden Bescheid nur aktenmäßig festgehaltene Festst... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat innerhalb der mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 3. August 1998, Zl. 98/16/0162-4 - der Finanzlandesdirektion am 10. August 1998 zugestellt - gesetzten Frist den Bescheid vom 24. September 1998, dem Beschwerdeführer zugestellt am 28. September 1998, erlassen und eine Abschrift dieses Bescheides dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher gemäß § 36 Abs. 2 VwGG einzustellen. Die Entscheidung übe... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470;
Rechtssatz: Der Bf hat das Vorliegen der Vorraussetzungen für die Gewährung der Eingangsabgabenbefreiung glaubhaft zu machen. Ist der Bf trotz Aufforderung der Beh dazu nicht bereit, dann ist auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Ein gesetzl... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 25. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 54 WAO für den Rückstand von Lohnsummensteuer in der Höhe von S 50.759,-- für einen näher bezeichneten Verein für den Zeitraum Jänner 1985 bis Dezember 1990 und November 1994 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag zu entrichten. Der Beschwerdeführer sei Präsident des genannten Vereins und habe die ihm auferlegten Pflichten verletzt. Er sei daher für den Rückstand haftb... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;BAO §167 Abs2;BAO §232;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §128 Abs2;LAO Wr 1962 §179;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;LAO Wr 1962 §90 Abs1;LAO Wr 1962 §92;
Rechtssatz: Hat der Vertreter (hier: Präsident eines Vereines) im verwaltungsbehördlichen Verfahren vorgebracht, ihm seien keine liquiden Mitt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21. Dezember 1992 wurden der Beschwerdeführerin Wassergebühren, Abwassergebühren und Umweltabgaben für den Zeitraum vom 4. Dezember 1990 bis 16. Oktober 1992 vorgeschrieben. Die vorangegangene Vorschreibung vom 8. März 1991 hatte den Zeitraum vom 5. Dezember 1989 bis 4. Dezember 1990 betroffen. Aus der Abgabenvorschreibung vom 21. Dezember 1992 ergab sich, daß der Tagesdurchschnittsverbrauch für den vom Bescheid erfaßten Zeitraum auf... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §115;BAO §119;BAO §276 Abs1;BAO §280;LAO Wr 1962 §211 Abs1;LAO Wr 1962 §215;LAO Wr 1962 §89;LAO Wr 1962 §90;LAO Wr 1962 §92;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kommt der Berufungsvorentscheidung im Abgabenverfahren die Wirkung zu, der Partei Gelegenheit zu geben, von den darin festgehaltenen E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und entfaltete in den Streitjahren daneben noch weitere wirtschaftliche Aktivitäten anderer Art. Im Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden nach amtswegiger Wiederaufnahme der Umsatz- und Einkommensteuerverfahren der Jahre 1985 bis 1988 für diese Jahre und das Jahr 1989 Umsatz- und Einkommensteuerbescheide erlassen, die der Beschwerdeführer in einigen Punkten mit Berufung bekämpfte. Der nunmehr angefochtene Bescheid, mit welchem der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs3 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 93/13/0171 13
Verstärkter Senat Stammrechtssatz Das Vorliegen erheblicher Verluste aus einer Vermietungstätigkeit innerhalb eines zur Ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei ist ein Verein, der seinen Sitz in Wien hat. Die Bestimmungen der Vereinsstatuten über den Zweck des Vereins und die Mittel zu dessen Erreichung haben folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, ist gemeinnützig und bezweckt: die Durchführung von Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienenden wissenschaftlichen Lehraufgaben, sowie die damit verbundene wissenschaftliche Publikation, Dokumentation un... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115;BAO §119;BAO §138;BAO §182;BAO §183;EStG 1988 §4 Abs4 Z5 lite idF 1993/818;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/07/09 94/13/0209 2 Stammrechtssatz In der durch die gebotene sinngemäße Anwendung von § 115, § 119, § 138 und § 183 BAO gekennzeichneten verfahrensrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Friseurmeister und unterhält einen Friseurbetrieb. Im Zuge eines im Jahre 1987 zwischen dem Beschwerdeführer und seiner geschiedenen Ehegattin anhängig gewordenen Verfahrens über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff EheG, das zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Beschwerde noch nicht beendet war, hatten die Parteien dieses Aufteilungsverfahrens in den Schriftsätzen ihrer Rechtsvertreter und in i... mehr lesen...