RS Vwgh 1989/3/30 88/16/0186

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Veröffentlicht am 30.03.1989
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
27/04 Sonstige Rechtspflege
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO;
GEG §6;
GEG §7;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988160186.X01

Im RIS seit

24.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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