RS Vwgh 1986/3/19 84/13/0106

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Veröffentlicht am 19.03.1986
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten gem § 119 BAO und § 143 BAO, gelegen in der Nichtvorlage von Urkunden und anderen schriftlichen Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, entbindet die belangte Behörde nicht von ihrer Entscheidungspflicht. Sie hat vielmehr bei Andauern dieser Verletzung von ihrer Berechtigung, die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, Gebrauch zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130106.X01

Im RIS seit

20.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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