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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Es dürfen nicht demjenigen, der zweifelhafte Geschäfte behauptet, Vorschriften in der Art des Art 4 des liechtensteinischen Staatsschutzgesetzes derart zum Vorteil gereichen, daß die Zweifel zu Lasten des österreichischen Abgabenanspruches ungeklärt bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986140098.X10Im RIS seit
13.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011