RS Vwgh 1989/2/22 85/13/0114

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Veröffentlicht am 22.02.1989
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119;
BAO §184 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/19, 335;

Rechtssatz

Kommt der Abgabepflichtige seiner in § 119 BAO normierten Pflicht zur Offenlegung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes nicht nach, ist die belangte Behörde berechtigt und verpflichtet, die Abgabenbemessungsgrundlagen gem § 184 BAO im Schätzungsweg zu ermitteln (hier: Devisenspekulationsgeschäfte).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1985130114.X01

Im RIS seit

22.02.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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