Aus dem Inhalt der Beschwerde und des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf "Umschreibung" seines nicht von einem EWR-Staat ausgestellten Führerscheines gemäß §§ 23 Abs. 3 und 27 Abs. 1 Z. 2 FSG abgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: des angefochtenen Bescheides im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 26. November 2007 die ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §23 Abs3;FSG 1997 §23;FSG 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: § 8 Abs. 5 FSG 1997 kann im Falle der Erteilung einer österrreichischen Lenkberechtigung auf Grund einer ausländischen Lenkberechtigung - nicht analog - angewendet werden. In dieser Bestimmung sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen Personen, deren Lenkberechtigung durch den Ablauf einer aus gesundheitlichen ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. März 2007 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 17. Oktober 2005 um 20.45 Uhr ein den zwei Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug an einem näher umschriebenen Ort auf der Reschenbundesstraße gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung gewesen sei; die Gültigkeit des vorgelegten Führerscheines sei am 11. Oktober 2005 abgelaufen. Der B... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E07204010001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: 31991L0439 Führerschein-RL Anh1;31991L0439 Führerschein-RL Art7 Abs2;EURallg;FSG 1997 §1 Abs4;FSG 1997 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die "Lenkberechtigung" gemäß § 8 Abs. 5 FSG 1997 gilt nach dem klaren Wortlaut des ersten Satzes nur "im Bundesgebiet", somit nicht im Ausland. Dem steht die FS-Richtlinie nicht e... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 8. Mai 2002 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 32 Abs. 1 FSG auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung "mit Zustellung dieses Bescheides" das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenfahrzeugen verboten. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung gegen diesen Bescheid ausgeschlossen. In der Begründung: ihres Bescheides verwies die erstinstanzliche Behörde ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §31;FSG 1997 §32 Abs1 idF 2002/I/081;FSG-GV 1997 §8 Abs4;FSG-GV 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Liegt bei einer Person eine schwerwiegende Einengung des Gesichtsfeldes auf beiden Augen vor, dann ergibt sich im Sinne der Bestimmung des § 8 Abs. 4 FSG-GV 1997 auch keine Grundlage, dieser Person in eingeschränkter Weise oder verbunden mit Auflagen das Lenken von Motorfahrräder... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid sowie der Beschwerde ergibt sich folgender Ablauf des Verwaltungsgeschehens: Mit Bescheid vom 6. April 2004 wies die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung einen Antrag des Beschwerdeführers vom 6. April 2004 "auf Erteilung der Lenkberechtigungen" für die Klassen C1 + E und C + E ab. Die dagegen erhobene Berufung wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich (UVS) mit Bescheid vom 24. August 2004 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Be... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §24 Abs3;FSG-GV 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Der VwGH hegt keine Bedenken dahin, dass der Verordnungsgeber bei der Nichtaufnahme der Lenkberechtigungen der auf Anhänger bezogenen Klassen bzw. Unterklassen C + E bzw. C1 + E in die begünstigende Übergangsbestimmung des § 24 Abs. 3 FSG-GV 1997 den ihm durch das FSG 1997 eröffneten Regelungsfreiraum überschritten oder in ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Bf noch vor Ablauf der Befristung seiner zuletzt erteilten Lenkberechtigungen, somit rechtzeitig, einen Antrag auf Verlängerung derselben eingebracht hat, wäre zwar nach § 8 Abs. 5 FSG 1997 für die Berechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der entsprechenden Klassen/Unterklassen für eine Dauer von drei M... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Systematik des die Behinderung der sog. "funktionellen Einäugigkeit" regelnden § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist davon auszugehen, dass praktische Blindheit auf einem Auge unter bestimmten näher umschriebenen Voraussetzungen, allenfalls nach Durchführung einer Beobachtungsfahrt, zwar einer Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 für höc... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §40 Abs4;FSG 1997 §8 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0254 E 28. Juni 2001 RS 1 Stammrechtssatz Das auf Grund rechtzeitigen Antrages auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung (vgl. § 8 Abs. 5 FSG 1997) eingeleitete Verfahren ist ein selbständiges (neues) Verwaltungsverfahren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 2000/11/0081). In... mehr lesen...
Wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt, wurde dem Beschwerdeführer am 8. Mai 1991 eine uneingeschränkte Lenkberechtigung für die Gruppen A und B erteilt. Am 1. Jänner 1992 erlitt der Beschwerdeführer an der linken Hand eine Verletzung, auf Grund derer die linke Hand im Handgelenk amputiert und durch eine Prothese ersetzt werden musste. In der Folge wurde die Lenkberechtigung für die Gruppe A auf mehrspurige Kraftfahrzeuge eingeschränkt. Hinsichtlich der Lenkberechtigu... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4;FSG-GV 1997 §8 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0242 E 28. Mai 2002 RS 3 Stammrechtssatz Gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist erforderlichenfalls durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festzustellen, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Die Behörde ist dazu verpfli... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 15. Jänner 2001 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der mit 15. März 2001 befristeten Lenkberechtigung. Mit dem am 8. März 2001 bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau eingelangten Schriftsatz vom 6. März 2001 beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 8 Abs. 5 Führerscheingesetz - FSG. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 27. März 2001wurde der Antrag des Beschwer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs5;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers war gemäß § 8 Abs. 3 Z. 2 FSG 1997 mit 15. März 2001 befristet. Auf Grund seines am 8. März 2001, sohin rechtzeitig im Sinne des Abs. 5 dieser Gesetzesstelle, gestellten Antrages war aber der Beschwerdeführer berechtigt, bis zu drei Monate nach... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. Juni 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Klasse B befristet auf die Dauer von fünf Jahren bis 10. Mai 1999 erteilt. Am 14. April 1999 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung die Erteilung (Verlängerung) der Lenkberechtigung. Der Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung kam in seinem Gutachten vom 28. Juli 1999 zu dem Ergebnis, dass der B... mehr lesen...
Mit dem mündlich erlassenen Bescheid vom 5. Mai 2000 befristete die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klasse B bis zum 27. April 2001. Mit Eingabe vom 12. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer, "die Befristung und die offenbar damit verbundenen Auflagen bescheidmäßig auszufertigen". Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 2000 wurde di... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs5;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Ist die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers, deren Gültigkeit eingeschränkt wurde, im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits durch Zeitablauf erloschen, ist der Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer aufgefordert wurde, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, rechtswidrig.... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG-GV 1997 §3 Abs4;FSG-GV 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist erforderlichenfalls durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festzustellen, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Die Behörde ist dazu verpflichtet, wenn nicht schon durch das amtsärztliche Gutachten sämtliche Zw... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn (BH) vom 25. März 1994 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für die Klassen A und B mit der Auflage der Verwendung einer Brille befristet auf fünf Jahre bis 25. März 1999 erteilt. Am 18. März 1999 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Lenkberechtigung. Der Amtsarzt der Behörde erster Instanz hielt (nach Untersuchung am 19. März 1999) in seinem Befund u. a. fest, dass beim Beschwerdeführer der Verdacht auf ein... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §40 Abs4;FSG 1997 §8 Abs5;
Rechtssatz: Das auf Grund rechtzeitigen Antrages auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung (vgl. § 8 Abs. 5 FSG 1997) eingeleitete Verfahren ist ein selbständiges (neues) Verwaltungsverfahren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 2000/11/0081). In diesem Verfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die ... mehr lesen...
In der Beschwerde wird folgender Sachverhalt vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe eine Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B besessen, die zuletzt bis 9. Juli 1997 verlängert worden sei. Mit Schreiben vom 2. November 1998 habe er den Antrag auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung bzw. auf Erteilung einer neuen unbefristeten Lenkberechtigung gestellt. Dieses Schreiben sei offensichtlich bei der Behörde (der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt) ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;FSG 1997 §10 Abs4 Z1;FSG 1997 §27 Abs1 Z2;FSG 1997 §8 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Wird eine befristete Lenkberechtigung erteilt , so ist mit der Erlassung des betreffenden Bescheides dieses Verfahren abgeschlossen. Mit diesem Bescheid wurde die (materielle) Rechtslage insoweit gestaltet, als dem Betreffende... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit 2. Februar 1998 im Besitz einer (unbefristeten) Lenkberechtigung für die Klassen A, B, C1, C, E, F und G. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 16. Oktober 1998 auf Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klassen D und D+E gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 und § 8 Abs. 3 Z. 4 Führerscheingesetz (FSG) in Verbindung mit § 7 Abs. 3 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) abgewiesen (Spruchpun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs3 Z4;FSG 1997 §8 Abs4;FSG-GV 1997 §24 Abs3;FSG-GV 1997 §7 Abs2;FSG-GV 1997 §8 Abs1 Z2;FSG-GV 1997 §8 Abs5 idF 1998/II/138;
Rechtssatz: Selbst wenn man davon ausgeht, dass § 7 Abs 2 FSG-GV 1997 bei funktioneller Einäugigkeit die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließt und in § 8 Abs 5 FSG-GV 1997 le... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §52;AVG §68 Abs1;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs3 Z4;FSG 1997 §8 Abs4;FSG-GV 1997 §24 Abs3;FSG-GV 1997 §7 Abs2;FSG-GV 1997 §7 Abs3;FSG-GV 1997 §8 Abs1 Z2;FSG-GV 1997 §8 Abs5 idF 1998/II/138;
Rechtssatz: Hat der Amtsarzt den Lenkberechtigten als zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen A, B, C, E, F und G trotz praktischer Blindheit am linken... mehr lesen...