RS Vwgh 2001/6/28 2000/11/0254

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2001
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §40 Abs4;
FSG 1997 §8 Abs5;

Rechtssatz

Das auf Grund rechtzeitigen Antrages auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung (vgl. § 8 Abs. 5 FSG 1997) eingeleitete Verfahren ist ein selbständiges (neues) Verwaltungsverfahren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 2000/11/0081). In diesem Verfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die auch für die Erteilung einer Lenkberechtigung maßgeblich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000110254.X01

Im RIS seit

29.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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