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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §40 Abs4;Rechtssatz
Das auf Grund rechtzeitigen Antrages auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung (vgl. § 8 Abs. 5 FSG 1997) eingeleitete Verfahren ist ein selbständiges (neues) Verwaltungsverfahren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 2000/11/0081). In diesem Verfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die auch für die Erteilung einer Lenkberechtigung maßgeblich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000110254.X01Im RIS seit
29.08.2001Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018