RS Vwgh 2004/11/16 2004/11/0203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.11.2004
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §40 Abs4;
FSG 1997 §8 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/11/0254 E 28. Juni 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Das auf Grund rechtzeitigen Antrages auf Verlängerung der befristeten Lenkberechtigung (vgl. § 8 Abs. 5 FSG 1997) eingeleitete Verfahren ist ein selbständiges (neues) Verwaltungsverfahren (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 11. April 2000, Zl. 2000/11/0081). In diesem Verfahren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, die auch für die Erteilung einer Lenkberechtigung maßgeblich sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004110203.X01

Im RIS seit

10.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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