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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG-GV 1997 §8 Abs5;Rechtssatz
Nach der Systematik des die Behinderung der sog. "funktionellen Einäugigkeit" regelnden § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 ist davon auszugehen, dass praktische Blindheit auf einem Auge unter bestimmten näher umschriebenen Voraussetzungen, allenfalls nach Durchführung einer Beobachtungsfahrt, zwar einer Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 1 für höchstens fünf Jahre nicht entgegensteht, eine Erteilung einer Lenkberechtigung der Gruppe 2 aber - jedenfalls - ausgeschlossen ist (Hinweis E 14. Dezember 1999, 99/11/0272). (Hier: Nichtdurchführung einer Beobachtungsfahrt mit dem auf einem Auge unstrittig praktisch blinden Bf; Erteilung der beantragten Lenkberechtigungen der Gruppe 2 an diesen Bf ist gemäß § 8 Abs. 5 FSG-GV 1997 unzulässig.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110203.X03Im RIS seit
10.12.2004