Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. März 2007 wurde der Beschwerdeführer einer am 19. November 2005 begangenen Übertretung des § 1 Abs. 3 FSG für schuldig befunden; gemäß § 37 Abs. 2 FSG wurde eine (primäre) Freiheitsstrafe von 21 Tagen verhängt. Gegen diesen Bescheid - und zwar nur in Hinsicht auf die Verhängung dieser Freiheitsstrafe - richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: Der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Nach § 37 Abs. 2 FSG 1997 müssen "spezialpräventive"
Gründe: für die Verhängung einer Freiheitsstrafe - sofern die anderen Voraussetzungen vorliegen - vorliegen (Hinweis E 31. Juli 2007, 2007/02/0016). Der Beschwerdeführer wies eine (nicht getilgte) - primäre - Freiheitsstr... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 4. Oktober 2006 zu einer näher angeführten Zeit einen dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmten Pkw in Zillingtal an einer näher umschriebenen Örtlichkeit auf einer Straße mit öffentlichen Verkehr gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gewesen zu sei... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde, des mit ihr vorgelegten, angefochtenen Bescheides und der anlässlich der Abtretung der an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde von diesem übermittelten Verwaltungsakten steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 4. Jänner 2006, zugestellt durch persönliche Übernahme am 9. Jänner 2006, zur Rechtfertigung aufgefordert, er habe am 3. August 2005 um 17.15 Uhr in W, A... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 24. Oktober 2005 zu einer näher angeführten Zeit in Wien an einem näher angeführten Ort ein dem polizeilichen Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitz einer im Inland gültigen Lenkberechtigung zu sein. Er habe dadurch § 1 Abs. 3 FSG übertreten, weshalb über ihn gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erster Satz FSG... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19;VStG §55 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven Gründen iSd § 37 Abs. 2 FSG 1997 sind getilgte Vorstrafen nicht zu berücksichtigen. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs2;VStG §19 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Behörde hat bei einer Bestrafung gemäß § 37 Abs. 1 iVm Abs. 2 erster Satz FSG 1997 zu begründen, weshalb bei Berücksichtigung nur einer Geldstrafe bereits die Verhängung einer primären Freiheitsstrafe aus spezialpräventiven ... mehr lesen...
Zu Spruchpunkt I.: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 11. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. März 2006 um 16.25 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz auf einer örtlich umschriebenen Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür gültigen Lenkberechtigung gewesen sei, da ihm diese mit Bescheid vom 19. Jänner 2006 entzogen worden sei. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2006/02/0223
Rechtssatz: Ausführungen zum Nichtvorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums über den Entziehungszeitraum, da der Besch bei dieser von ihm behaupteten Situation verpflichtet gewesen wäre, ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 11. Jänner 2001 um 11.15 Uhr in Leoben nächst dem Haus Buchmüllerplatz 2 ein nach dem Kennzeichen bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde erteilten Lenkberechtigung der betreffenden Klasse gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 FSG iVm § 37 Abs 1 und Abs 3 Z 1 leg cit begangen. Hiefür wurde er gemäß ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 23. Jänner 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. Juli 2003 um 05.20 Uhr an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei der Alkoholgehalt seiner Atemluft mehr als 0,80 mg/l, nämlich 0,97 mg/l betragen habe, 2. gelenkt und bei dieser Fahrt den Führerschein nicht mitgeführt, b... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Oktober 2003 um 18.43 Uhr an einem näher bestimmten Ort den Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen ...239... gelenkt, ohne im Besitze einer entsprechenden Lenkberechtigung gewesen zu sein. Er habe eine Übertretung gemäß § 37 Abs. 1 in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Kennzeichen (so wie die Marke oder Type des Fahrzeuges) bildet kein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG 1997 (Hinweis E 25. Jänner 2005, 2002/02/0207). Die Anführung des Kennzeichens im
Spruch: ist somit überflüssig.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Oktober 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 1. November 2002 um 22.30 Uhr an einem näher angeführten Ort in Wien ein dem polizeilichen Kennzeichen nach umschriebenes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, da der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,45 mg/l betragen habe und 2. das bezeichnete Fahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen, von de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 17. November 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. Jänner 2003 Verwaltungsübertretungen und zwar zu 1) nach § 99 Abs. 1 lit. b iVm § 5 Abs. 2 StVO, zu 2) nach § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG und zu 3) nach § 102 Abs. 5 lit. b KFG begangen zu haben. Es wurden Geldstrafen zu 1) von EUR 1.162,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage), zu 2) von EUR 36,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) und 3) EUR 20,-- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. Juli 2002 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 9. Oktober 2001 gegen 8.00 Uhr in M. auf der K.-Straße ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug ohne gültige Lenkberechtigung für die Klasse, in die das Kraftfahrzeug falle, gelenkt, da ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 FSG begangen; es w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Verwaltungsübertretung gemäß § 37 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 ist die Angabe einer näher zu bezeichnenden Straße als Tatort iSd § 44a Z. 1 VStG ausreichend und bedarf es in diesem Fall keiner Nennung der Hausnummer des Straßenzuges, wo der Besch das Fahrzeug gelenkt h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §66 Abs4;FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;VStG §31 Abs2;
Rechtssatz: Die Behörde ist berechtigt, auch außerhalb der Frist des § 31 Abs. 2 VStG, betreffend die Verfolgungsverjährung, das Kennzeichen des vom Besch gelenkten Kraftfahrzeuges zu berichtigen, da das Kennzeichen (so wie die Marke oder Type des Fahrzeuges) kein wesentliches Tatbestandsm... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 12. November 2003 um ca. 15.40 Uhr in Z auf einer näher umschriebenen Strecke ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug 1. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt, wobei er einen Atemluftalkoholgehalt von 0,79 mg/l aufgewiesen habe, sowie gelenkt, 2. ohne den Führerschein und 3. ohne den Zulassungsschein... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Bregenz der Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1, § 7 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 1 und § 26 Abs. 2 FSG die Lenkberechtigung für die Gruppe B für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines (24. Juli 2001) bis einschließlich 24. November 2001. Gemäß § 26 Abs. 8 FSG wurde als begleitende Maßnahme eine Nachschulung angeordnet. Gemäß § 26 Abs. 8 FSG wurde der Beschwerdeführerin weiters ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §7 Abs3 Z7;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, die Bfin, die zweimal wegen einer Übertretung gemäß § 37 Abs. 1 FSG 1997 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 bestraft worden war, werde ihre Verkehrszuverlässigkeit erst nach 11½ Monaten nach Begehung der letzten Tat wiedererlangen, sich als verfehlt erwe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 26. August 1998 um 20.45 Uhr an einem näher genannten Ort in Wien einen dem Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt, ohne eine gültige Lenkberechtigung zu besitzen, nachdem ihm diese mit Bescheid des Verkehrsamtes der Bundespolizeidirektion Wien vom 30. August 1993 entzogen worden sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung na... mehr lesen...
Mit den oben zitierten drei Bescheiden der belangten Behörde wurde den gegen die jeweiligen Straferkenntnisse der Behörde erster Instanz, betreffend Bestrafung des Beschwerdeführers wegen Übertretungen des § 1 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 FSG sowie des § 36 lit. a i.V.m. § 134 Abs. 1 KFG vom Beschwerdeführer gegen die Verhängung von Freiheitsstrafen erhobenen Berufungen insoweit Folge gegeben, als hinsichtlich der Übertretungen des FSG nunmehr Geldstrafen von jeweils S 20... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §1 Abs3;FSG 1997 §37 Abs1;FSG 1997 §37 Abs3 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §36 lita;VStG §11; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2004/02/0026
2004/02/0027
Rechtssatz: Da der Besch sowohl hinsichtlich der Übertretungen des § 1 Abs. 3 iVm § 37 Abs. 1 und 3 Z. 1 ... mehr lesen...
In Erledigung der Vorstellung des Beschwerdeführers gegen den Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 24. April 2001 entzog die Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag mit Bescheid vom 4. Oktober 2001 dem Beschwerdeführer die Lenkberechtigung für die Gruppen A, B, C, E, F und G auf die Dauer von vier Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung des Mandatsbescheides (3. Mai 2001), bis einschließlich 3. September 2001 (als Rechtsgrundlagen waren §§ 24 Abs. 1 Z. 1, 25 Abs. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. September 1999 gegen 7.50 Uhr als Lenker eines näher bestimmten Kraftfahrzeuges mit deutschem Kennzeichen in "Salzburg, Mirabellplatz - Kreuzung Dreifaltigkeitsgasse, kurz vor der Einfahrt in die Dreifaltigkeitsgasse, 1. die Anordnung eines Organs der Straßenaufsicht für die Benützung der Straße nicht befolgt, indem Sie die vom Straßenaufsichtsorgan erteilte po... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 18. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe Verwaltungsübertretungen nach a) § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 i.V.m. § 5 Abs. 2 leg. cit. und b) § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG i.V.m. § 37 Abs. 1 leg. cit. begangen, weil er "a) sich am 15.6.1999 um 00:51 Uhr am öffentlichen Parkplatz östlich des Cafehauses 'B' im Ortsgebiet 5303 Thalgau trotz Vorliegen der im § 5 Abs. 2 StVO 1960 bez... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;FSG 1997 §37 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5 litb idF 1997/I/121;KFG 1967 §134 Abs1 idF 1993/456;StVO 1960 §52 lita Z2 idF 1964/204;StVO 1960 §97 Abs4 idF 1969/209;StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1998/I/092;StVO 1960 §99 Abs3 litj idF 1998/I/092;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Dem Beschwerdeführer wurde... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1 Z1;FSG 1997 §37 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092;
Rechtssatz: Anders als für die Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung nach § 5 Abs. 2 zweiter Satz StVO kommt es für die Verpflichtung nach § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 entscheidend auf das tatsächliche Lenken eines Kraftfahrzeug... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 9. Jänner 2001 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe 1. am 3. Oktober 2000 um 10.25 Uhr in Gratkorn, auf der L 388, Strkm 0,350, als Lenkerin eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges dieses Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich nach Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigen Organs der Straßenaufsicht gewei... mehr lesen...