RS Vwgh 2003/11/18 2001/03/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2003
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §14 Abs1 Z1;
FSG 1997 §37 Abs1;
StVO 1960 §5 Abs2 idF 1994/518;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1998/I/092;

Rechtssatz

Anders als für die Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung nach § 5 Abs. 2 zweiter Satz StVO kommt es für die Verpflichtung nach § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 entscheidend auf das tatsächliche Lenken eines Kraftfahrzeuges durch die betreffende Person an. Der bloße Verdacht des Lenkens genügt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nicht.

Schlagworte

Alkotest Voraussetzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001030227.X01

Im RIS seit

19.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten