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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §14 Abs1 Z1;Rechtssatz
Anders als für die Beurteilung der Verweigerung der Atemluftuntersuchung nach § 5 Abs. 2 zweiter Satz StVO kommt es für die Verpflichtung nach § 14 Abs. 1 Z. 1 FSG 1997 entscheidend auf das tatsächliche Lenken eines Kraftfahrzeuges durch die betreffende Person an. Der bloße Verdacht des Lenkens genügt nach dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung nicht.
Schlagworte
Alkotest VoraussetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001030227.X01Im RIS seit
19.12.2003