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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §1 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, die Bfin, die zweimal wegen einer Übertretung gemäß § 37 Abs. 1 FSG 1997 iVm § 1 Abs. 3 FSG 1997 bestraft worden war, werde ihre Verkehrszuverlässigkeit erst nach 11½ Monaten nach Begehung der letzten Tat wiedererlangen, sich als verfehlt erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002110108.X02Im RIS seit
25.08.2004