Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FSG 1997 §1 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/02/0223Rechtssatz
Ausführungen zum Nichtvorliegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums über den Entziehungszeitraum, da der Besch bei dieser von ihm behaupteten Situation verpflichtet gewesen wäre, eine Klarstellung durch den mit ihm telefonierenden Beamten herbeizuführen (Hinweis E 27.2.2002, 2001/03/0308).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006020222.X01Im RIS seit
23.01.2007