Beachte VwGH 22.3.2002, 2001/11/0342 Rechtssatz: Bei der Entziehung von Lenkberechtigungen nach dem FSG gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens. Danach ist Gegenstand eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens der seit der Erteilung der Lenkberechtigung eingetretene Wegfall jeder einzelnen der maßgebenden Eignungsvoraussetzungen (vgl § 24 Abs 1 iVm § 3 Abs 1 Z 2 bis 4 FSG). Daraus folgt, dass bis zur Erlassung des Entziehungsbescheides verwirklichte Tatsachen,... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein für Kraftfahrzeuge der Klasse C1, C, EC1 und EC am 3.7.1998 erteilte Lenkberechtigung, Zahl 4a-1-8513, gemäß § 24 Abs 1 und 4 iVm § 25 Abs 2 FSG 1997 und § 12 Abs 3 FSG-GV 1997 entzogen. In der Begründung: bezog sich die Erstbehörde auf das amtsärztliche Gutachten des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 22.5.2006. Da Personen, die unter epileptischen Anfällen oder anderen a... mehr lesen...
Mit einem Mandatsbescheid vom 11.12.2006 wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klasse B für einen Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Bescheides (das ist der 14.12.2006) entzogen. Gleichzeitig wurde ein Lenkverbot betreffend das Lenken eines Motorfahrrades, eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges sowie eines Invalidenkraftfahrzeuges für die Dauer der Entziehung der Lenkberechtigung ausgesprochen. Weiters wurde dem Berufungswerber das Recht, von e... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überlegungen zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit haben primär auf den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer abzustellen, sekundär aber auf sozial verträgliches Verhalten eines Verkehrsteilnehmers; etwa wenn das Kraftfahrzeug zu Diebstählen verwendet wird. Die Prognosebeurteilung darf aber nicht zum Ergebnis einer Nebenstrafe führen und darf für Resozialisierung nicht kontraproduktiv wirken. Schlagworte gewerbsmäßiger Diebstahl, bestimmte Tatsache, Prognose mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Berufungswerbers um Erteilung einer Lenkberechtigung für die Klasse B gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 des Führerscheingesetztes 1997 ? FSG, wegen ärztlich festgestellter gesundheitlicher Nichteignung abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, es sei aufgrund der bestehenden Befristung der Lenkberechtigung der Amtsarzt bei der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt um Abgabe eines Gutachtens über die gesundheitliche Eignung er... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergeben sich im Zuge einer Beobachtungsfahrt Defizite in der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit ? wie Störung der Grob- und Feinmotorik ? und Defizite im kognitiven Bereich ? wie Konzentrationsschwäche und mangelhafte Überblicksgewinnung ? so ist die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen einer bestimmten Fahrzeugklasse nicht gegeben. Diesbezügliche Feststellungen sind auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens zu treffen. Schlagworte Defizite, kra... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beobachtungsfahrt ist bei einem älteren Menschen der Leistungsbeurteilung im Wege der VPU vorzuziehen. Wesentlich ist ein Leistungsabbau im Vergleich zur Altersnorm. mehr lesen...
Rechtssatz: Die im § 66 Abs. 4 AVG verankerte grundsätzliche Verpflichtung der Rechtsmittelbehörde zur Entscheidung in der Sache selbst schließt die Verpflichtung mit ein, auch Änderungen der Sach- und Beweislage, welche erst nach Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides eingetreten oder hervorgekommen sind, in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Kommt im Beweisverfahren vor dem KUVS durch Sachverständigenbeweis hervor, dass die Berufungswerberin derzeit die gesundheitliche Eig... mehr lesen...
Rechtssatz: Aufgrund der vom Berufungswerber begangenen strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben ist die Annahme begründet, dass er gemäß § 7 Abs 1 Z 1 FSG wegen seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die Verkehrssicherheit insbesondere durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr gefährden wird. Er hat im Zeitraum zwischen 1990 und 2003 insgesamt 11 Straftaten begangen. Die letzten 6 Vorstrafen betrafen alle strafbare Handlungen gemäß § 83 Abs 1 StGB (wobei er teilweise z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Aufforderung, sich innerhalb bestimmter Frist einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen und die eventuell zur Erstattung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Befunde zu erbringen, ist gerechtfertigt, wenn im Rahmen einer Befragung durch einen Gendarmeriebeamten der Berufungswerber sich an ein Verkehrsgeschehen nicht mehr erinnert, im Rahmen des Gesprächs der Beamte eine Schwerhörigkeit feststellte, weil die Unterhaltung sehr laut geführt werden mus... mehr lesen...
Rechtssatz: Alkoholkrankheit ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit iSd §14 FSG-GV und schließt daher die Eignung nicht aus, weil Abstinenz kontrolliert werden kann. Schlagworte Risikoeignung mehr lesen...
Rechtssatz: Ein ärztliches Gutachten, welches Kontrolluntersuchungen im Sinne des § 5 Abs. 5 FSG für erforderlich erachtet, hat die vorgeschlagenen Zeitabstände für diese Untersuchungen nachvollziehbar zu begründen. Die Mindestanforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit eines Gutachtens ergibt sich nicht zuletzt auch aus den Regelungszielen des § 2 FSG-GV. Nicht sachgerechte Auflage in Form der Beibringung eines Harnbefundes alle drei Monate nach einem unbedeutenden Suchtgif... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Auflagen müssen dem Sachlichkeitsgebot standhalten. Die widersprüchliche Feststellungen des Amtsarztes und unlogische Schlussfolgerungen in fachlicher Hinsicht waren durch Hinterfragung durch einen anderen Amtsarzt abzuklären. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid schränkte die Erstbehörde die Gültigkeit der von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein 19.12.1991 für die Klassen A, B, E, F erteilte Lenkberechtigung, Zl 2071/91, gemäß § 24 Abs 1 Z 2, § 3 Abs 1 Z 3 und § 8 des Führerscheingesetzes durch Befristung bis zum 22.07.2005 ein. In der Begründung: verwies die Erstbehörde auf das amtsärztliche Gutachten vom 22.07.2004, wonach der Berufungswerber derzeit nur bedingt zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sei und es z... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Notwendigkeit von Nachuntersuchungen im Sinne dieser Gesetzesstelle ist gegeben, wenn eine ?Krankheit? festgestellt wurde, bei der ihrer Natur nach mit einer zum Verlust oder zur Einschränkung der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen führenden Verschlechterung gerechnet werden muss (vgl dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zudem mit § 8 Abs 3 Z 2 FSG im Wesentlichen inhaltsgleichen § 69 Abs 1 lit b KFG 1967 die Erkenntnisse vom 15.12.1995, Zl... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat beim Berufungswerber aufgrund des Sachverständigenbeweises festgestellt, dass er zum Lenken von Kraftfahrzeugen wegen Alkoholabhängigkeit nicht geeignet ist, ist der Entzug der Lenkberechtigung für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung gerechtfertigt. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Beweis, Sachverständigenbeweis, Alkoholabhängigkeit, unbefristeter F... mehr lesen...
Rechtssatz: Für einen Wiederholungstäter ? Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholisiertem Zustand ? ist eine Führerscheinentzugsdauer von acht Monaten angemessen, unbeschadet des Umstandes, dass der Berufungswerber im verfahrensgegenständlichen Fall einen Alkoholisierungsgrad von 0,41 mg/l Atemluftalkoholkonzentration hatte. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, Alkoholisierung, Wiederholungstäter, Entzugsdauer mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt der amtsärztliche Sachverständige unter Einbeziehung der verkehrspsychologischen Stellungnahme zur Beurteilung, dass der Berufungswerber zum Lenken eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Klassen A, B) nicht geeignet ist, so ist der Entzug der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung bis zu Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens begründet. Schlagworte Führerschein, Führerscheinentzug, Lenkberechtigung, Lenkberechtigungsentzug, unbefristeter Lenkbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde der Berufungswerber zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe wegen Verbrechens/Vergehens nach §§ 28 Abs. 1 und 2 (2., 3. und 4. Fall), Abs. 3 (1. Fall) und Abs. 4 Z 3 sowie nach § 27 Abs. 1 SMG 1997 und § 50 Abs. 1 Z 1 Waffengesetz verurteilt, so liegt darin die Verkehrsunzuverlässigkeit des Berufungswerbers. Die Auffassung jedoch, es bedürfte (unabhängig von der allfälligen Verbüßung der Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Jahren) jedenfalls einer weiteren Zeit von 36 Mon... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Auflage insbesondere hinsichtlich der Intervalle für die Beibringung von Laborbefunden muss dem Sachlichkeitsgebot bzw. Übermaßverbot standhalten. mehr lesen...
1. Die Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, hat mit Bescheid vom 23.12.2003, Zahl IV-FC 10959/VA/03, die dem Berufungswerber am 22.12.2003 unter der Zahl 2031167 von der Bundespolizeidirektion Wien für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 3 (drei) Jahren, das ist bis 11.12.2006, gemäß § 24 Absatz 1 Ziffer 2 FSG 1997 befristet. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Hinweis auf das amtsärztliche Gutachten vom 11.12.2003, wonach der BW wegen Prostatektomie und mil... mehr lesen...
Rechtssatz: Wie die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zeigt, kommt die nachträgliche Befristung einer bereits unbefristet erteilten Lenkberechtigung nur dann in Frage, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art in Zukunft mit einer die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen ausschließenden oder einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss. Dass eine Verschlechterung nicht ausgeschlossen werden kann, reicht nach dieser Judikatur für die Einschränkung d... mehr lesen...
Rechtssatz: Fehlende Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen durch das Zusammentreffen mehrerer Faktoren: Schwerhörigkeit, leichte Demenz, reduzierte Sehleistung und fehlendes Problembewusstsein betreffend Alkohol - Frage der Risikoneigung mehr lesen...
Rechtssatz: Laut ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist für die gemäß § 7 Abs. 4 FSG vorzunehmende Wertung die Verwerflichkeit der Straftaten, die Gefährlichkeit der Verhältnisse, unter denen sie begangen wurden, die seither verstrichene Zeit und das Verhalten während dieser Zeit maßgebend. Das Wertungskriterium der Gefährlichkeit der Verhältnisse kommt beim gegebenen Sachverhalt nicht zum Tragen. Das Kriterium der Verwerflichkeit fällt zum Nachteil des Berufungswerbers schwe... mehr lesen...
Mit dem obzitierten Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Klassen A, B und F, aufgrund mangelnder gesundheitlicher Eignung bis zur Beibringung eines positiven amtsärztlichen Gutachtens entzogen. Außerdem wurde ihm das Recht von einer allfällig erteilten ausländischen Lenkberechtigung auf die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigungen in Österreich Gebrauch zu machen aberkannt. Des Weiteren wurde er aufgefordert, seinen Führerschein unverzüglich bei der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Besitzer der Lenkberechtigung gerichtsstrafrechtlich wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (4. Fall) und Abs. 3 (1. und 2. Fall) Suchtmittelgesetz, des Verbrechens nach § 28 Abs. 2 (2. Fall) Suchtmittelgesetz und des Vergehens nach § 27 Abs. 2 Z 2 Suchtmittelgesetz als Beteiligter nach § 11 (3. Fall) StGB rechtskräftig verurteilt, wobei über ihn eine Freiheitsstrafe von drei Jahren (zwei Jahre wurden bedingt nachgesehen) verhängt wurde, so ist er als besonders verkehr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 13.01.2003, Zl FS-6852/2002, wurde der Antrag des Berufungswerbers auf Verlängerung der Lenkberechtigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 mangels gesundheitlicher Eignung abgewiesen. Dagegen hat der Berufungswerber rechtzeitig Berufung erhoben und im Wesentlichen vorgebracht, aufgrund seines Fehlverhaltens vom 24.07.2002, für welches er bestraft worden sei, anerkenne er eine Befristung der Lenkberechtigung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung vier Jahre vor Erreichung des Mindestalters ist sachlich unzulässig und abzuweisen. Die Voraussetzungen für die Erledigung eines solchen Antrages liegen nicht vor. mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 27.12.2002, Zl 3-FS-1905/02, wurde der vom Berufungswerber eingebrachte Antrag auf Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse B mangels gesundheitlicher Eignung abgewiesen. Begründend wird von der Erstbehörde ausgeführt, der Berufungswerber sei derzeit gesundheitlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu lenken. Die Erstbehörde stützt sich dabei auf ein Gutachten des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 19.12.2002. Der Berufung... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber bereits zweimal ein Kraftfahrzeug ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse, in die das jeweilige Kraftfahrzeug gefallen ist, gelenkt, so erfolgte der Entzug der Lenkberechtigung des Berufungswerbers wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für die Dauer von drei Monaten im gegenständlichen Fall zu Recht. Schlagworte Lenker, Lenkberechtigung, Führerschein, Führerscheinentzug, Führerscheinentzugsdauer, Ve... mehr lesen...