RS UVS Oberösterreich 2005/04/18 VwSen-520812/30/Br/Wü

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.2005
beobachten
merken
Rechtssatz

Alkoholkrankheit ist nicht gleichbedeutend mit Alkoholabhängigkeit iSd §14 FSG-GV und schließt daher die Eignung nicht aus, weil Abstinenz kontrolliert werden kann.

Schlagworte
Risikoeignung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten