RS UVS Kärnten 2006/02/07 KUVS-81/4/2006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.2006
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Rechtssatz

Ergeben sich im Zuge einer Beobachtungsfahrt Defizite in der kraftfahrspezifischen

Leistungsfähigkeit ? wie Störung der Grob- und Feinmotorik ? und Defizite im

kognitiven Bereich ? wie Konzentrationsschwäche und mangelhafte Überblicksgewinnung ? so ist die gesundheitliche Eignung zum Lenken von

Kraftfahrzeugen einer bestimmten Fahrzeugklasse nicht gegeben. Diesbezügliche Feststellungen sind auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens

zu treffen.

Schlagworte
Defizite, kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit, Konzentrationsschwäche, Überblicksgewinnung, mangelnde
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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