Ergeben sich im Zuge einer Beobachtungsfahrt Defizite in der kraftfahrspezifischen
Leistungsfähigkeit ? wie Störung der Grob- und Feinmotorik ? und Defizite im
kognitiven Bereich ? wie Konzentrationsschwäche und mangelhafte Überblicksgewinnung ? so ist die gesundheitliche Eignung zum Lenken von
Kraftfahrzeugen einer bestimmten Fahrzeugklasse nicht gegeben. Diesbezügliche Feststellungen sind auf der Grundlage eines ärztlichen Gutachtens
zu treffen.