Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. Februar 2001, Zl. 2000/11/0157, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde des nunmehrigen Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 12. April 2000 abgewiesen, mit welchem die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 14. September 1999, in dem der Beschwerdeführer u.a. gemäß § 26 Abs. 8 des Führerscheingesetzes (FSG) zur Beibringu... mehr lesen...
Mit dem rechtskräftigen Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 10. Mai 2001 wurde dem Beschwerdeführer - auf Grund einer am 24. April 2001 begangenen Übertretung gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 (Alkoholgehalt der Atemluft 1,13 mg/l) - die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der am 24. April 2001 erfolgten vorläufigen Abnahme des Führerscheines, entzogen. Gemäß § 26 Abs. 8 FSG wurde ihm die Vorlage eines amtsärztlichen G... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/032;FSG 1997 §8 Abs1 idF 2002/I/032;FSG 1997 §8 Abs2 idF 2002/I/032;FSG-GV 1997 §18 Abs2;FSG-GV 1997 §18 Abs3;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung bilden verkehrspsychologische Stellungnahmen nur dann eine nachvollziehbare Grundlage für das zu erstattende ärztliche Sachverständigengutachten,... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs2;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §26 Abs8;FSG 1997 §8;StVO 1960 §99 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 26 Abs. 8 FSG 1997 folgt, dass die Behörde bei einer Entziehung gemäß § 26 Abs. 2 FSG 1997 zwingend die Beibringung eines von einem Amtsarzt erstellten Gutachtens über die gesundheitliche Eignung gemäß § 8 FSG 1997 anzuordnen hat... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundspolizeidirektion Wien vom 12. November 2001 wurde die dem Beschwerdeführer am 24. Oktober 2001 für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von drei Jahren (d. i. bis 8. Oktober 2004) gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG befristet. Laut amtsärztlichem Gutachten vom 8. Oktober 2001 sei der Beschwerdeführer "wegen Asthmaproblematik mit der Gefahr der Verschlechterung" und auf Grund seiner psychischen Probleme zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur bedingt geeigne... mehr lesen...
Aus einer der Bezirkshauptmannschaft Lienz zugegangenen Anzeige des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg vom 21. September 2001 geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 12. August 2001 aus der Schweiz kommend nach Österreich eingereist und dabei im Besitz von 1,5 g Cannabiskraut und 0,6 g Psilocybin-Pilzen gewesen sei. Der Beschwerdeführer habe angegeben, eine Packung Cannabiskraut in Zürich erworben zu haben. Zu den Pilzen habe er keine Angaben gemacht. In seiner Begleitung hät... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz
Norm: AVG §45 Abs1;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG-GV 1997 §5 Abs1 Z4 litb;
Rechtssatz: Es ist nicht notorisch, dass ein Cannabiskonsum einmal pro Monat bereits ein Verhalten darstellt, das den Verdacht einer Abhängigkeit begründet. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:2002110244.X03 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 sind begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung erfasst werden, nicht mehr besitzt. Hiebei geht es zwa... mehr lesen...
Aus einer Anzeige von Beamten eines Wachzimmers der Bundespolizeidirektion Wien im 7. Wiener Gemeindebezirk vom 12. Mai 2001 - aus Anlass eines Verkehrsunfalls im 7. Wiener Gemeindebezirk - geht hervor, dass es am 12. Februar 2001 um 5.55 Uhr zu einem Einsatz "bzgl. einer Reglosen in einem Fzg." gekommen sei. Der Zeuge S. habe angegeben, er habe um ca. 5.50 Uhr "diese Frau" (gemeint: die Beschwerdeführerin) in ihrem Fahrzeug auf dem Fahrersitz sitzen gesehen. Auf Ansprache habe die Be... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Juli 2002 wies der Landeshauptmann von Wien die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. Jänner 2002, mit dem dieser gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 des Führerscheingesetzes aufgefordert wurde, binnen vier Monaten nach Zustellung ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, widrigenfalls ihm die Lenkberechtigung entzogen werden müsse, gemäß § 66 Abs. 4 in Verbindung mit § 63 Abs. 5 AVG als verspätet zur... mehr lesen...
Nach dem Inhalt einer Anzeige des Gendarmeriepostens Ferlach vom 18. April 2000 hat der Beschwerdeführer am 5. April 2000 um 19.43 Uhr seinen Pkw Mercedes 300E auf der B 85 Richtung F. gelenkt. Dabei habe er sich kurz nach dem südlichen Kreisverkehr in K. mit seinem Pkw an Hand der Bodenmarkierung nach links in Richtung K. zum Abbiegen eingereiht, sei aber gerade in Richtung F. weitergefahren. Durch das Ortsgebiet von G. habe er seinen Pkw mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt vom 20. April 2000 wurde die dem Beschwerdeführer am 9. August 1982 für die Klassen A und B erteilte Lenk(er)berechtigung gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz 1997-FSG für die Zeit von einem Jahr (konkretisiert mit dem Datum: 6. April 2001) befristet. Der Beschwerdeführer wurde gleichzeitig gemäß § 5 Abs. 5 FSG aufgefordert, seinen Führerschein zur Eintragung der Befristung unverzüglich vorzulegen. In der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0231 E 24. April 2001 RS 1
Hier: Im vorliegenden Zusammenhang wäre der Aufforderungsbescheid
dann rechtens, wenn ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht
bestanden hätten, dem Beschwerdeführer fehle wegen Fehlens der
Bereitschaft zur Verkehrsanpassung die gesundheitliche Eignung zu... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG-GV 1997 §17 Abs1;FSG-GV 1997 §2 Abs2;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z1;FSG-GV 1997 §3 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Bereitschaft zur Verkehrsanpassung ist auf Grund der §§ 2 Abs. 2, 3 Abs. 1 Z. 1, 3 Abs. 1 Z.4 und 17 Abs. 1 FSG-GV 1997 eine der Voraussetzungen für die Annahme der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Besteht der begr... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §102 Abs2;StVO 1960 §18 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §9 Abs6;StVO 1960 §97 Abs5;
Rechtssatz: Im angefochtenen Bescheid führte die belangte Behörde u.a. aus, der Beschwerdeführer habe sich an einem bestimmten Tag zum Abbiegen eingeordnet, sei jedoch geradeaus weitergefahren, er ha... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: War eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich, hatte die belangte Behörde nach Erlassung eines entsprechenden Aufforderungsbescheides gemäß § 26 Abs. 5 FSG 1997 vorzugehen (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom 30. September 2002, Zl. 2002/11/0118). Diese Bestimmung bietet der Behörde eine ausreichende Handhabe ... mehr lesen...
Laut einer Anzeige der motorisierten Verkehrsgruppe der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Dezember 2001 beging der Beschwerdeführer am 15. Dezember 2001 um 20.10 Uhr insgesamt vier Verwaltungsübertretungen, nämlich diejenige des Nichtmitführens des Führerscheins nach § 14 Abs. 1 FSG, diejenige der Lärmerregung sowie diejenige der Anstandsverletzung, und zwar jeweils nach § 1 des Gesetzes betreffend die Anstandsverletzung, Lärmerregung und Ehrenkränkung, LGBl. Nr. 158/1975, sowie die... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. April 2001, Zl. 2000/11/0337, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 27. Juni 2000, mit dem die Gültigkeit der Lenkberechtigung der Beschwerdeführerin für die Klassen A und B durch Befristung (bis 27. September 2000) und die Erfüllung näher umschriebener Bedingungen eingeschränkt worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0035 E 24. April 2001 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Erlassung eines Aufforderungsbescheides nach § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG 1997 sind begründete Bedenken in der Richtung, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen n... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass das Verhalten des Beschwerdeführers, träfen die Angaben in der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Anzeige zu, als in höchstem Maße unhöflich und ungehörig zu qualifizieren wäre. Dies allein rechtfertigt jedoch noch nicht Bedenken in Hinblick auf einen Mangel der - als Teil der gesundheitlic... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung wird zwar in der FSG-GV 1997 nicht definiert, aus § 17 Abs. 1 zweiter Satz FSG-GV 1997 ergibt sich aber hinlänglich, dass von einer mangelnden Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur bei einem Verhalten gesprochen werden kann, bei dem es zu relativ schwer wiegenden Verstößen geg... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2 impl;
Rechtssatz: Die belangte Behörde stützt ihre Auffassung, sie habe wegen Nichtbeibringung der fachärztlichen Befunde durch die Beschwerdeführerin vom Fehlen ihrer gesundheitlichen Eignung ausgehen dürfen, auf die (zum KFG 1967 ergangenen) hg. Erkenntnisse vom 8. Mai 1990, Zl. 89/11... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: Der belangten Behörde lag kein amtsärztliches Gutachten vor, auf das sie die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung der Beschwerdeführerin hätte stützen können, und zwar deshalb, weil der ärztliche Amtssachverständige der belangten Behörde für die Erstattung des Gutachtens fach... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §8 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist zufolge § 24 Abs. 4 FSG 1997 ein amtsärztliches Gutachten, das in schlüssiger Weise begründet, warum der Besitzer der Lenkberechtigung nicht mehr gesundheitlich geeignet ist, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu lenken. Dieses... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer unterzog sich am 4. Dezember 2001 einer verkehrspsychologischen Untersuchung bei der Verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle der AAP (Angewandte Psychologie und Forschung GmbH) in Leoben. Die mit 6. Dezember 2001 datierte verkehrspsychologische Stellungnahme gemäß § 17 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV) enthält Ausführungen über kraftfahrspezifische Leistungsfunktionen einerseits, Persönlichkeitsmerkmale andererseits. Im Bereich der kraftfah... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Mandatsbescheid vom 7. August 1998 entzog die Bundespolizeidirektion Wien dem Beschwerdeführer die für die Klassen A, B, C, E, F und G erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von 15 Monaten, ab Abnahme des Führerscheins bis einschließlich 25. Oktober 1999. Gestützt auf eine verkehrspsychologische Stellungnahme des Kuratoriums für Verkehrssicherheit vom 21. Juni 1999 und ein amtsärztliches Gutachten nach § 8 FSG vom 28. Juli 1999 entzog die Bundespolizeidirektio... mehr lesen...
Mit dem mündlich erlassenen Bescheid vom 5. Mai 2000 befristete die Bundespolizeidirektion Wien gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die Klasse B bis zum 27. April 2001. Mit Eingabe vom 12. Mai 2000 beantragte der Beschwerdeführer, "die Befristung und die offenbar damit verbundenen Auflagen bescheidmäßig auszufertigen". Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 2000 wurde di... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §3 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0169 E 28. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Eine positive verkehrspsychologische Stellungnahme ist, und zwar auch dann, wenn die Behörde zu Recht eine solche einholt, keine formelle Voraussetzung für die Annahme der gesundheitlichen Eignung im Sinne des § 3 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des FSG 1997 fortgeführt (siehe die hg. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §8 Abs5;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Ist die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers, deren Gültigkeit eingeschränkt wurde, im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits durch Zeitablauf erloschen, ist der Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer aufgefordert wurde, ein amtsärztliches Gutachten beizubringen, rechtswidrig.... mehr lesen...