RS Vwgh 2002/9/30 2002/11/0118

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Veröffentlicht am 30.09.2002
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
FSG 1997 §8 Abs1;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist zufolge § 24 Abs. 4 FSG 1997 ein amtsärztliches Gutachten, das in schlüssiger Weise begründet, warum der Besitzer der Lenkberechtigung nicht mehr gesundheitlich geeignet ist, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu lenken. Dieses Gutachten darf gemäß § 8 Abs. 1 FSG 1997 im Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als ein Jahr sein (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 2000, Zl. 2000/11/0165, m. w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002110118.X01

Im RIS seit

21.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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