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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs4;Rechtssatz
Voraussetzung für die Entziehung der Lenkberechtigung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung ist zufolge § 24 Abs. 4 FSG 1997 ein amtsärztliches Gutachten, das in schlüssiger Weise begründet, warum der Besitzer der Lenkberechtigung nicht mehr gesundheitlich geeignet ist, Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu lenken. Dieses Gutachten darf gemäß § 8 Abs. 1 FSG 1997 im Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als ein Jahr sein (siehe dazu das hg. Erkenntnis vom 12. Dezember 2000, Zl. 2000/11/0165, m. w.N.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002110118.X01Im RIS seit
21.11.2002