Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Berufungsbescheides (welche am 19. Juli 2002 erfolgte) ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG beizubringen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. ... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zunächst auf das hg. Erkenntnis vom 13. August 2003, Zl. 2002/11/0228, verwiesen: Mit Bescheid vom 9. Jänner 2002 befristete die Bundespolizeidirektion Wien - unter Heranziehung eines amtsärztlichen Gutachtens vom 28. Dezember 2001 - dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 2 FSG seine am 16. März 1982 für die Klasse (n) B und F erteilte Lenkberechtigung für die Zeit von einem Jahr, und zwar bis zum 28. Dezember 2002. Die dagegen erhob... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;
Rechtssatz: Nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 idF der 5. Führerscheingesetznovelle ist die Behörde bei Bedenken, ob die Voraussetzung der gesundheitlichen Eignung noch gegeben ist, nur ermächtigt, eine bescheidmäßige Aufforderung zu erlassen, der Betreffende möge sich ärztlich untersuchen lassen oder die zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens er... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art103 Abs4;FSG 1997 §24 Abs1 Z2 idF 2002/I/129;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §35 Abs1;FSG 1997 §41 Abs1a idF 2002/I/065;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dann, wenn der Landeshauptmann in einem Berufungsverfahren, dem die Ent... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Juli 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 1 und 4 iVm § 8 FSG aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides "ein vom Amtsarzt erstelltes Gutachten" über ihre gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klasse B "beizubringen". Die Erstbehörde begründete den Bescheid wie folgt: "Auf Grund der Anzeige des Gendarmerieposten Maria Enzersdorf vom 13.09.2002 bestehen Bedenken, ob Sie zum... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0243 E 20. April 2004 RS 1 Stammrechtssatz Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in der Fassung der 5. Führerscheingesetz-Novelle im Unterschied zur außer Kraft getretene... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des erstinstanzlichen Bescheides vom 22. August 2001 ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 FSG vorzulegen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. Die belangte Behörde legte die Verw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Mai 2003 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien zu unterziehen. Für den Fall der Nichtbefolgung der Anordnung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. Die dagegen erhobene Beschwerde der auch hier beschwerdefü... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 5. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 Führerscheingesetz (FSG) und § 23 Abs. 2 Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung aufgefordert, binnen vier Monaten ein amtsärztliches Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen beizubringen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. Dezember 2000 wurde dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz (FSG) aufgefordert, sich binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Bescheides einer amtsärztlichen Untersuchung im Verkehrsamt der Bundespolizeidirektion Wien zu unterziehen. Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Anordnung wurde die Entziehung der Lenkberechtigung angedroht. Die belangte Behörde ging in der Begründung: des angefochtenen Bescheides davon aus, dass... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;FSG 1997 §3 Abs1 Z3;FSG 1997 §8;
Rechtssatz: Bestehen Bedenken, ob die Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung iSd § 3 Abs. 1 Z. 3 FSG 1997 noch gegeben sind, ist gemäß § 24 Abs. 4 erster Satz FSG 1997 ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 8 FSG 1997 einzuholen. Der Zweck des einem Entziehungsbescheid zu Grunde liegenden Auff... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §19;FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;FSG 1997 §26 Abs5;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Für die Erlassung eines Bescheides nach § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 ist erforderlich, dass der Besitzer einer Lenkberechtigung einer an ihn rechtskräftig ergangenen Aufforderung bis zur Erlassung des Entziehungsbescheides erster Instanz... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/129;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem unmissverständlichen Wortlaut des § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 kann eine auf diese Gesetzesstelle gestützte Entziehung der Lenkberechtigung nur "bis zur Befolgung der Anordnung" ausgesprochen werden kann. (Hier: Zeitraum bis zur amtsär... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/081;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;VwRallg;
Rechtssatz: Kraft gesetzlicher Anordnung kann ein Aufforderungsbescheid gemäß § 24 Abs. 4 letzter Satz FSG 1997 in der Fassung der 5. Führerscheingesetz-Novelle im Unterschied zur außer Kraft getretenen Fassung des § 26 Abs. 5 FSG 1997 (Hinweis E 23. April 2002, 2001/11/02... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25 Abs2;
Rechtssatz: § 25 Abs. 2 FSG 1997 sieht vor, dass bei einer Entziehung wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung die Dauer der Entziehung auf Grund des gemäß § 24 Abs. 4 FSG 1997 eingeholten Gutachtens für die Dauer der Nichteignung festzusetzen ist. Diese Bestimmung ermöglicht für jene Fälle, in denen die Dauer der Nichteignung im Zeitpunk... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides (welche am 17. April 2003 erfolgte) ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 8 FSG beizubringen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde in der die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Berufungsbescheides (welche am 27. März 2002 erfolgte) ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten gemäß § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 26 Abs. 5 FSG beizubringen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 4 Führerscheingesetz - FSG (in der Fassung vor der 5. FSG-Novelle, BGBl. I Nr. 81/2002) aufgefordert, ein von einem Amtsarzt erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen der Klassen C1, C, E (C1), E (C) und G vorzulegen. In der Begründung: werden Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers zum Lenken von Kraftfahrzeugen dies... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §25;FSG 1997 §26 Abs5;FSG 1997 §28;KFG 1967 §75 Abs1;KFG 1967; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/11/0342 E 22. März 2002 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Einheitlichkeit des Entziehungsverfahrens - wie sie der Verwaltungsgerichtshof zum KFG 1967 ausgesprochen hat - wird auch im Geltungsbereich des F... mehr lesen...
Der (im Jahr 1968 geborene) Beschwerdeführer besaß seit 1992 eine Lenkberechtigung für die Klasse B. Nach einem Selbstmordversuch im Jahr 1993 wurde die Lenkberechtigung auf die Dauer von zwei Jahren befristet. Darauf wurde ihm eine mit fünf Jahren befristete Lenkberechtigung für die Klasse B erteilt. Mit dem am 19. Februar 2001 bei der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Lenkberechtigung ("auf Grund... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0120 E 30. September 2002 RS 3
(Hier: Nur erster Satz; es ist daher rechtswidrig, in einem Fall,
in dem dem Besitzer der Lenkberechtigung keine schwer wiegenden
Verkehrsverstöße angelastet werden und auch keine Vorentziehungen
erfolgt sind, die mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung
anzunehmen, weil gelegentlich ... mehr lesen...
Am 11. Oktober 2000 erstattete die Bundespolizeidirektion Graz, Wachzimmer Lendplatz, eine Anzeige gegen den Beschwerdeführer, der ein Vorfall vom 26. September 2000 zu Grunde lag. Danach habe der Beschwerdeführer seinen Pkw vor einer deutlich erkennbaren Grundstückseinfahrt zum Halten abgestellt und sich in ein nahe gelegenes Geschäft begeben. Eine Person, die sich dadurch an der Ausfahrt gehindert sah, verständigte ein in der Nähe auf Streife befindliches Organ der Bundespolizeidire... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162
Rechtssatz: Unter Zugrundelegung des aus § 17 Abs. 1 zweiter Satz FSG-GV 1997 ableitbaren Maßstabes ist es rechtswidrig, auf anlässlich (nur) eines Vorfalles begangene Übertretungen von Verkehrsvorschriften den V... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0120 E 30. September 2002 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen dazu, dass das Verhalten des Beschwerdeführers, träfen die Angaben in der dem angefochtenen Bescheid zu Grunde ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG-GV 1997 §17 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0120 E 30. September 2002 RS 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Die mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung wird zwar in der FSG-GV 1997 nicht definiert, aus § ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG 1997 §26 Abs5 idF 2002/I/065; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/11/0162 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0230 E 18. März 2003 RS 1
(hier nur die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 iVm § 26 Abs. 5 FSG 1997 ist n... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 16. Oktober 1997 wurde dem Beschwerdeführer wegen eines am 6. Oktober 1997 begangenen Alkoholdeliktes gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von acht Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 6. Oktober 1997) entzogen. Weiters wurde ihm die Absolvierung eines Driver-Improvement-Kurses (Einstellungs- und Verhaltenstraining für alkohol... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2001/I/112;FSG 1997 §25 Abs2 idF 2001/I/112;FSG 1997 §27 Abs1 Z1 idF 2001/I/112;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 25 Abs 2 FSG 1997 idF 2001/I/112 ermöglicht für jene Fälle, in denen die Dauer der Nichteignung im Zeitpunkt der Bescheiderlassung genau b... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde dem Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft Zell am See mit Bescheid vom 13. April 2001 befristet bis 2. April 2004 die Lenkberechtigung für die Klassen B erteilt. Mit Bescheid vom 8. Jänner 2002 forderte die Bezirkshauptmannschaft Zell am See den Beschwerdeführer auf, innerhalb von vier Monaten nach Zustellung des Bescheides ein vom Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft erstelltes Gutachten über seine gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfah... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4 idF 2002/I/065;FSG 1997 §26 Abs5 idF 2002/I/065;
Rechtssatz: Ein Aufforderungsbescheid nach § 24 Abs. 4 FSG 1997 iVm § 26 Abs. 5 FSG 1997 ist nur dann zulässig, wenn begründete Bedenken in der Richtung bestehen, dass der Inhaber der Lenkberechtigung die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen derjenigen Klassen, die von seiner Lenkberechtigung ... mehr lesen...