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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs1;Rechtssatz
Es ist nicht notorisch, dass ein Cannabiskonsum einmal pro Monat bereits ein Verhalten darstellt, das den Verdacht einer Abhängigkeit begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110244.X03Im RIS seit
28.04.2003