Index: 22/03 Außerstreitverfahren32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: AußStrG §170;BewG 1955 §10 Abs1;BewG 1955 §10 Abs2;BewG 1955 §19;ErbStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/21 89/16/0055 2 Stammrechtssatz Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, so... mehr lesen...
Rechtssatz: Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, sondern die - üblicherweise bedeutend höheren - Verkehrswerte von Liegenschaften zum Ansatz gebracht. Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 BewG betrifft Kapitalforderungen, die nicht im § 13 BewG bezeichnet sind, und Schulden (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung 3, Wien 1979, S 635). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160137.X07 Im RIS seit 14... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist zu einem Drittel Erbin nach der am 27. Februar 1987 verstorbenen A. Vererbt wurden u.a. Schottergruben und Teiche, hinsichtlich derer seit vielen Jahren die bescheidmäßige Verpflichtung zur Wiederauffüllung und Humisierung bestand. Mit dem nur an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Abgaben- und Haftungsbecheid vom 7. November 1988 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien die Erbschaftssteuer gegenüber der Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BauRallg;BewG 1955 §10 Abs2;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes im Sinne des § 9 Abs 2 deutsches BewG (gleichlautend: § 10 Abs 2 BewG) sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind. Beispiele hiefür sind bei einem Grundstück: Die Grundst... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §19;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §20 Abs4;ErbStG-D 1974 §10;
Rechtssatz: Lasten, die bereits im Einheitswert für das Grundstück mitberücksichtigt sind, sind nicht mehr nach § 10 deutsches ErbStG (im hier maßgeblichen Bereich entsprechend § 20 ErbStG) abzugsfähig (Troll, Erbschaftssteuergesetz und Schenkungssteuergesetz, Kommentar ... mehr lesen...
Der am 12. Februar 1989 verstorbene Erblasser hat in seinem Testament zugunsten der Beschwerdeführerin folgende letztwillige Verfügung getroffen: "Die finanziellen Erträgnisse aus meinem bis zu meinem Tod veröffentlichten gesamten literarischen Nachlaß, wie er laut Punkt II. verwaltet wird, vermache ich meinem Bruder ... und meiner Schwester S, zu gleichen Teilen, wobei meiner Schwester S aus diesen Erträgnissen jedenfalls ein Mindestbetrag von monatlich DM 3.000,-- (Deutsche Mark... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15 Abs4;BewG 1955 §169 Abs1 Z4;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160127.X01 Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §365;BewG 1955 §14 Abs1;EisbEG 1954 §22 Abs1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; AnwBl 3/1991, S 173, 174;
Rechtssatz: Für die Bemessung einer Enteignungsentschädigung ist der Zeitpunkt der Enteignung, also der Erlassung des En... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §20 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; AnwBl 3/1991, S 173, 174;
Rechtssatz: War der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes verpflichtet, Grundstücke an einen Enteigner abzutreten, so sind ein im Vermögen des Erblassers befindlich gewesener Teil des Entschädigungsbetrages und die restliche Entschädigun... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 245;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Forderung dem Grunde nach bestritten wird, läßt deren Höhe (und damit auch deren Wert) unberührt. Der Wert einer bestrittenen Forderung ist jedenfalls dann, wenn im Zeitpunkt der Veranlagung keine Ungewißheit mehr bestand, mit jenem Betrag anzusetzen, den sie am St... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Stichtag für die Bewertung des ererbten Vermögens ist somit der Todestag des Erblassers (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0047). European Case Law Ide... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Wurde zunächst ein Rentenstammrecht übertragen, auf das fünf Jahre später verzichtet wurde, so sind nicht die nunmehr tatsächlich geleisteten Zahlungen, sondern der kapitalisierte Rentenwert Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Die Bewertung des bei einer Schenkung erworbenen Vermögens erfolgt regelmäßig nach dem Wert desselben im Zeitpunkt der Zuwendung. Wertveränderungen nach dem Stichtag bleiben außer Betracht (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Bei der Übertragung eines Rentenstammrechtes entsteht die Steuerpflicht hinsichtlich des vollen Wertes des Rechtes sofort. Dieses Recht ist nach den Bestimmungen des § 16 BewG zu bewerten. European Case Law Identi... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind gesetzliche Erben nach ihrer am 31. August 1975 verstorbenen Mutter MW. Diese war die Witwe nach dem am 24. August 1947 verstorbenen Apotheker Mag. FW und hatte die von diesem betriebene, konzessionierte öffentliche Apotheke im Witwenfortbetrieb auf Grund des § 15 Abs. 2 Apothekengesetz, RGBl. 1907/5, (im folgenden kurz als ApG bezeichnet) bis Ende des Jahres 1961 weitergeführt und sodann mit Vertrag vom 23. Dezember 1961 an die Apothekerin Mag. GL um 8,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Firmenwert einer Apotheke ist grundsätzlich der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin die Apotheke nur im Witwenfortbetrieb weitergeführt hat (Hinweis E 26.6.1957, 2987/55, VwSlg 1670 F/1957). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160100.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Forderung, die am Todestag des Erblassers als einbringlich anzusehen ist und in der Folge - wenn auch in langfristig verzinsten Raten - beglichen wird, ist mit dem Nennwert anzusetzen. Kosten eines Rechtsstreites, die mit der Geltendmachung der bereits am Todestag des Erblassers be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §684;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Die nach diesem Tag eingetretenen Veränderungen sind daher ohne Bedeutung. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer objektiven Bereicherung im Falle eines "Erbschaftskaufs", bei dem die Leistung in der Überlassung von Liegenschaften und die Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht und der gemeine Wert der Leistung (hier S 10,100.000,--) den gemeinen Wert der Gegenleistung (hier S 6,100.000,--... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Ist ein Kaufvertrag im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur Gänze erfüllt, so ist beim Erben die sich im Vermögen des Erblassers befindliche Anzahlung und die restliche Kaufpreisforderung als Vermögensanfall der Erbschaftssteuer zu unterziehen (§ 1062 ABGB). Der Besitz und das (bü... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß bei der ErbSt neben den im § 19 Abs 2 ErbStG genannten Einheitswerten auch der Einheitswert des Betriebsvermögens zu berücksichtigen ist. Vielmehr ist der Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles einem Unternehmen dienen, bei der Besteuerung der Erbschaft zum Ansatz zu bringen. Der vom Erben be... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §11;BewG 1955 §12;BewG 1955 §13;BewG 1955 §14;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;BewG 1955 §2;BewG 1955 §3;BewG 1955 §4;BewG 1955 §5;BewG 1955 §6;BewG 1955 §7;BewG 1955 §8;BewG 1955 §9;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 19 Abs 1 ErbStG, das gegenüber den BewG lex spezialis ist, richtet sich die Bewertung, soweit nicht in § 19 Abs ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Sohn und testamentarische Alleinerbe der am 9. Februar 1951 verstorbenen Helene W. Diese war die Witwe nach dem am 19. März 1943 verstorbenen Apotheker Heinrich W. und hatte die von diesem betriebene konzessionierte öffentliche Apotheke im Witwenfortbetrieb weitergeführt und verpachtet. Der Beschwerdeführer gab die unbedingte Erbserklärung ab. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis gab er den "idealen Wert des Unternehmens" (nämlich der von der Erblass... mehr lesen...