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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs1;Rechtssatz
Der Firmenwert einer Apotheke ist grundsätzlich der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin die Apotheke nur im Witwenfortbetrieb weitergeführt hat (Hinweis E 26.6.1957, 2987/55, VwSlg 1670 F/1957).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987160100.X01Im RIS seit
19.05.1988Zuletzt aktualisiert am
27.06.2011