RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0100

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Veröffentlicht am 19.05.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Der Firmenwert einer Apotheke ist grundsätzlich der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Dies gilt auch dann, wenn die Erblasserin die Apotheke nur im Witwenfortbetrieb weitergeführt hat (Hinweis E 26.6.1957, 2987/55, VwSlg 1670 F/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160100.X01

Im RIS seit

19.05.1988

Zuletzt aktualisiert am

27.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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