Index
32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; AnwBl 3/1991, S 173, 174;Rechtssatz
War der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes verpflichtet, Grundstücke an einen Enteigner abzutreten, so sind ein im Vermögen des Erblassers befindlich gewesener Teil des Entschädigungsbetrages und die restliche Entschädigungsforderung als Vermögensanfall der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Der Besitz und das (bücherliche) Eigentum an den Grundstücken sind nicht zu berücksichtigen, weil dieser die Verpflichtung zur Übereignung des Enteigneten gegenüberstand. Auf den Einheitswert der Liegenschaften kommt es daher nicht an (Hinweis E 1.12.1987, 86/16/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160225.X06Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009