RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

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Veröffentlicht am 09.09.1988
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Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §16;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §18;
ErbStG §19 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;

Rechtssatz

Bei der Übertragung eines Rentenstammrechtes entsteht die Steuerpflicht hinsichtlich des vollen Wertes des Rechtes sofort. Dieses Recht ist nach den Bestimmungen des § 16 BewG zu bewerten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987160123.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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