RS Vwgh 1992/10/22 91/16/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1992
beobachten
merken

Index

L82000 Bauordnung
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BauRallg;
BewG 1955 §10 Abs2;
ErbStG §19 Abs1;

Rechtssatz

Unter der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes im Sinne des § 9 Abs 2 deutsches BewG (gleichlautend: § 10 Abs 2 BewG) sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu verstehen, die dem zu bewertenden Wirtschaftsgut arteigen sind. Beispiele hiefür sind bei einem Grundstück: Die Grundstückslage, die Art und das Maß der tatsächlichen und baurechtlich zulässigen Nutzungen des Grundstückes, die Grundstücksgröße, die Grundstücksgestaltung, die Bodenbeschaffenheit, der Erschließungszustand, das Alter, der Bauzustand sowie die Verwendungsmöglichkeit der Gebäude und dergleichen; auch eine baupolizeiliche Auflage ist eine Last, die mit der Beschaffenheit des Grundstückes zusammenhängt und daher bei der Ermittlung des gemeinen Wertes zu berücksichtigen ist (Rössler/Troll, Bewertungsgesetz und Vermögenssteuergesetz, Kommentar 15, Randziffer 3 zu § 9 BewG).

Schlagworte

Auflagen BauRallg7 Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160044.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten