RS Vwgh 1992/5/20 92/01/0485

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Anforderung an den vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Waffen erschöpft sich nicht in der Sicherung der Waffe vor dem Zugriff Unbefugter; es liegt auf der Hand, daß auch ein unvorsichtiger und unsachgemäßer Umgang mit Waffen durch den Berechtigten selbst eine iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG gegen die Annahme der Verläßlichkeit sprechende Tatsache darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010485.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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