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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;Rechtssatz
Die Anforderung an den vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Waffen erschöpft sich nicht in der Sicherung der Waffe vor dem Zugriff Unbefugter; es liegt auf der Hand, daß auch ein unvorsichtiger und unsachgemäßer Umgang mit Waffen durch den Berechtigten selbst eine iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG gegen die Annahme der Verläßlichkeit sprechende Tatsache darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010485.X03Im RIS seit
25.04.2001