Entscheidungen zu § 97 Abs. 1 BWG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 51

TE Vwgh Erkenntnis 2005/4/28 2004/07/0196

Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 4. Oktober 1991 wurde der Vgesellschaft mbH in L, Hstraße 5, und der H-Z-Gesellschaft mbH die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der in ihren Betriebsstätten anfallenden betrieblichen Abwässer und eines Teiles der Niederschlagswässer in die städtische Kanalisation und zur Versickerung der Niederschlagswässer sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiezu dienenden Anlagen erteilt. Punkt 25 der Nebenbestimmungen di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0196

Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BWG 1993 §97 Abs1;GmbHG §96;UmwG 1996 §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/17/0136 E 18. März 2002 RS 1(Hier nur dritter Satz; Die ZweitBf wurde nach Verschmelzung mit der ErstBf deren Gesamtrechtsnachfolgerin und damit auch wasserrechtliche Konsensinhaberin. Fraglich war hier, ob sie auch in das Verf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

RS Vwgh 2005/4/28 2004/07/0196

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;AVG §8;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;VVG §5;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Zwangsstrafe nach § 5 VVG ist im Hinblick auf eine Gesamtrechtsnachfolge nicht anders zu beurteilen als die Auferlegung zur Zahlung von Pönalezinsen nach bankrechtlichen Vorschriftenden (Hinweis E 28. Februar 2000, 95/17/0138; E 18. März 2002, 99/17... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.04.2005

TE Vwgh Erkenntnis 2004/1/29 99/17/0135

1.1. Gemäß § 74 Abs. 3 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), meldete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde auf Grund der Auswertung der Monatsausweise für die Monate August, September, Oktober und November 1996 eine Verletzung der Bestimmungen des § 27 Abs. 5 BWG infolge Überschreitung der Grenze für einzelne Großveranlagungen seitens der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin. Im Zuge des von der belangten Behörde durchgeführten Ermittlungsverfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2004

RS Vwgh 2004/1/29 99/17/0135

Index: E1E37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;BWG 1993 §103 Z21;BWG 1993 §107 Abs5c idF 1996/445;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §70 Abs4 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;BWGNov 1996/445;
Rechtssatz: Es sind keine sachlichen Gesichtspunkte, z.B. im Zusammenhang mit Aufsichtsnotwendigkeiten, erkennbar, die es sachlich begründet erscheinen ließen, im vorliegenden Zusammenhang zwis... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/18 99/17/0136

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beschwerdeführerin (die nach einer Übertragung gemäß § 2 ff Umwandlungsgesetz Gesamtrechtsnachfolgerin der ursprünglichen Beschwerdeführerin ist) Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen bei näher genannten Kreditnehmern in den Monaten August, September, Oktober und November 1996 gemäß § 27 Abs. 5 BWG vorgeschrieben. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/18 99/17/0113

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen (§ 27 Abs. 5 Bankwesengesetz - BWG) bei der "X-Trade Handel" im Monat Februar 1997 Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 6 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin war eine im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien mit der Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften, somit ein Kreditinstitut iSd Bankwesengesetze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2002/3/18 99/17/0112

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden der Beschwerdeführerin für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenzen (§ 27 Abs. 5 Bankwesengesetz -BWG) bei der "X-Trade Handel" in den Monaten Dezember 1996 und Jänner 1997 Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 6 BWG, BGBl. Nr. 532/1993, vorgeschrieben. Die Beschwerdeführerin war eine im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien mit der Berechtigung zum Betrieb von Bankgeschäften, somit ein Kreditinstitu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2002

RS Vwgh 2002/3/18 99/17/0136

Index: 21/01 Handelsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1;UmwG 1996 §2 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/17/0111 E 18. März 2002
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 2 Umwandlungsgesetz geht mit der Eintragung der Umwandlung das Vermögen der Kapitalgesellschaft einschließlich der Schulden auf den Hauptgesellschafter über. Die dargestellte Regelung ist ih... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2002

RS Vwgh 2002/3/18 99/17/0136

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/17/0111 E 18. März 2002
Rechtssatz: In § 97 BWG ist keine Regelung darüber enthalten, ob bei der Berechnung der Zinsen, die "2 vH gerechnet pro Jahr" ausmachen, das Jahr mit 360 oder 365 Tagen anzusetzen ist. Mangels einer ausdrücklichen Regelung im Gesetz kann nicht davon... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2002

TE Vwgh Erkenntnis 2000/5/15 95/17/0139

1.1. Mit Bescheid vom 23. März 1995 schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis August 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 373.121,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Weiters wurden für Unterschreitungen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103;BWG 1993 §22 Abs1;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: In § 22 Abs 1 BWG einerseits und in § 27 Abs 5 legcit andererseits sind verschiedene Tatbestände geregelt, die zwar letzten Endes demselben ordnungspolitischen Ziel dienen, in denen aber zur Erreichung dieses Zieles voneinander verschiedene Verhaltenspflichten der Kreditinsti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: Bemessungsgrundlage der Zinsenvorschreibungen nach § 97 BWG haben die im maßgeblichen, ihnen jeweils zu Grunde gelegten Zeitraum bestehenden tatsächlichen Verhältnisse zu bilden, also die in diesen Zeiträumen vom Kreditinstitut tatsächlich gehaltenen Eigenmittel bzw die tatsächlich vorgenommenen Großveranlagungen. Zutreffend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: Die Vorschreibung von Zinsen nach § 97 BWG stellt eine verschuldensunabhängige aufsichtsrechtliche Administrativmaßnahme dar. Es war der Beh daher verwehrt, den "Unrechtsgehalt der Übertretung mitzuberücksichtigen". Das Gesetz stellt tatbildmäßig auf die Unterschreitung der Eigenmittelgrenzen ab; eine Subsidiarität dieses Vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

RS Vwgh 2000/5/15 95/17/0139

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1;
Rechtssatz: § 103 Z 21 lit a BWG trifft keine Aussage dahingehend, dass eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 BWG ergebenden Großveranlagungsgrenze im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG nicht zu erfassen sei. Durch diese Rechtsfolge wird vielmehr auch da... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0609

1.1 Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 iVm § 103 Z. 21 lit. a des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), in den Monaten Februar, März und August 1994 gemäß § 97 Abs. 1 Z. 6 BWG den Betrag von S 13.205,-- zur Zahlung vor. Den Meldungen der beschwerdeführenden Partei an die Oesterreichische Nationalbank sei für dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 2000/2/28 95/17/0138

1.1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für die in den Monaten Jänner bis Juni 1994 in näher bezeichneten Fällen erfolgte Überschreitung der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 103 Z 21 lit. a und § 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), den Betrag von insgesamt S 307.155,-- unter dem Titel von Pönalezinsen zur Zahlung vor. Für Unterschr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: § 103 Z 21 lit a BWG 1993 besagt nicht, dass eine Überschreitung der sich aus § 27 Abs 5 BWG 1993 ergebenden Großveranlagungsgrenze im Fall der Nichtbeachtung des Erhöhungsverbotes nach § 103 Z 21 lit a BWG 1993 nicht zu pönalisieren sei. Durch diese Rechtsfolg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: "Pönalezinsen" nach § 97 Abs 1 Z 6 BWG 1993 sind eine wirtschaftsaufsichtsrechtliche Maßnahme, der kein Strafcharakter zukommt (Hinweis E 22.02.1999, 96/17/0006). Schlagworte VwRallg7 Pönalezinsen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995170138.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art7 Abs1;BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs1;BWG 1993 §27 Abs2;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 5(Hier: Diese Erwägungen gelten auch für den die Verpflichtung zurLeistung von Pönalezinsen auslösenden Tatbestand der Überschreitungder "Übe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Aus § 97 Abs 1 Z 1 und Z 6 BWG 1993 ergibt sich, dass die Verpflichtung des Kreditinstitutes zur Entrichtung der Zinsen, die als Ausgleich für einen entgegen den Bestimmungen des BWG 1993 erreichten Wettbewerbsvorteil zu betrachten sind (Hinweis E 22.2.1999, 96/17/0006), im Zeitpunkt der Verwirklichun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 21/04 Genossenschaftsrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1;GenVG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 GenVG ist seinem Wortlaut nach nicht auf zivilrechtliche Rechtsbeziehungen der übertragenden Genossenschaft zu Dritten und deren Übergang auf die aufnehmende Genossenschaft beschränkt. Für den hier zu behandelnden Fall von Geldleistungsverpflichtungen der übertragenden und d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0609

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §103 Z21 lita;BWG 1993 §27 Abs5;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0052 E 22. März 1999 RS 1 Stammrechtssatz Hat die Bank selbst ihre Eigenmittel gegenüber der Beh in tausend Schilling gerundet angeführt und sind vor allem auch die aushaftenden Veranlagungen in tausend Schilling gerundet der Beh bekannt gegeben worden, s... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

RS Vwgh 2000/2/28 95/17/0138

Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §97 Abs1 Z1;BWG 1993 §97 Abs1 Z6;KWG 1979 §14 Abs14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/17/0006 E 22. Februar 1999 RS 4 Stammrechtssatz Der Wortlaut des § 14 Abs 14 KWG sah noch einen Rahmen (Zinsen bis zu 5 %) vor. Der Umstand, dass der Gesetzgeber des BWG 1993 dem nicht folgte, sondern einen starren Prozentsatz (2 vH) vorsah, legt den Schluss ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 97/17/0450

Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei der GM GmbH und der Sch GmbH in den Monaten Juli bis Dezember 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 193.445,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an die Oesterreichis... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 97/17/0449

Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze bei der GM GmbH und der Sch GmbH in den Monaten Juli bis November 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 1,372.288,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an die Oesterreich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 97/17/0413

Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin gemäß §§ 27 Abs. 5 und 97 Abs. 1 Z 6 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 in der bis zum 30. Juni 1997 geltenden Fassung, für die Überschreitung der Großveranlagungsgrenze beim Kreditnehmer GM GmbH in den Monaten Juli, August, September und Oktober 1996 Zinsen in der Höhe von insgesamt S 200.650,-- vor. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass den Meldungen der Beschwerdeführerin an di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/4/26 96/17/0041

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpften Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei für Überschreitungen der Großveranlagungsgrenze gemäß § 27 Abs. 5 Bankwesengesetz bei dem Kunden I. mit dem Sitz in Italien in den Monaten Jänner, Februar und März 1995 sowie bei der "Firma" B. im Februar 1995 für jeweils monatlich aufgeschlüsselte Beträge an Zinsen den (nicht weiter aufgeschlüsselten) Betrag von S 982.050,-- zur Zahlung vor. Des Weiteren wurde die be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1999

RS VwGH Erkenntnis 1999/04/26 97/17/0413

Rechtssatz: Es ist zwar zuzugestehen, dass verwaltungsbehördliche Sanktionen, wie sie § 27 BWG 1993 iVm § 97 Abs 1 Z 6 legcit vorsieht, grundsätzlich nur ihren Zweck der Verhaltenssteuerung erreichen, wenn dem Normunterworfenen die für die relevanten Entscheidungen maßgeblichen Fakten bekannt sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Anwendung gesetzlicher Sanktionen (es handelt sich hier nicht um Strafbestimmungen) nicht in Betracht käme, wenn in Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts auf... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 26.04.1999

RS Vwgh 1999/4/26 97/17/0449

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: B-VG Art140;BWG 1993 §27;BWG 1993 §97 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/04/26 97/17/0413 1 Stammrechtssatz Es ist zwar zuzugestehen, dass verwaltungsbehördliche Sanktionen, wie sie § 27 BWG 1993 iVm § 97 Abs 1 Z 6 legcit vorsieht, grundsätzlich nur ihren Zweck der Verhaltenssteuerung erreichen, wenn... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1999

Entscheidungen 1-30 von 51

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