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37/01 Geldrecht WährungsrechtNorm
BWG 1993 §97 Abs1;Rechtssatz
Die Vorschreibung von Zinsen nach § 97 BWG stellt eine verschuldensunabhängige aufsichtsrechtliche Administrativmaßnahme dar. Es war der Beh daher verwehrt, den "Unrechtsgehalt der Übertretung mitzuberücksichtigen". Das Gesetz stellt tatbildmäßig auf die Unterschreitung der Eigenmittelgrenzen ab; eine Subsidiarität dieses Vorschreibungstatbestandes enthält das Gesetz nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995170139.X02Im RIS seit
19.09.2001