Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei N***** H*****, vertreten durch Suppan & Spiegl Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei W***** E***** G*****, vertreten durch Dr. Reinhard Sc... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies das auf Unterlassung der Behauptung, die Klägerin hätte ihre FPÖ-freundliche Berichterstattung durch die FPÖ subventioniert bekommen, gerichtete Klagebegehren mit der
Begründung: ab, der Durchschnittsleser verstehe diese Behauptung so, dass auch Strache bzw die FPÖ Inserate bei der Klägerin geschaltet hätten, unter anderem mit dem Zweck, die Klägerin zu einer für die FPÖ freundlichen Berichterstattung zu motivieren. Es handle sich um eine unüberp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Zeitschrift „Format“. Die Ausgabe vom 15. 5. 2009 enthielt einen Artikel, der auf der Titelseite - neben einem Foto, das den Kläger zeigt - in folgender Weise ankündigt worden ist: Das für die Gestaltung dieses Titelblatts verwendete Foto ist ein nicht weiter bearbeitetes Originalfoto. Der Kläger begehrte, die Beklagte dazu zu verpflichten es zu unterlassen, Abbildungen des Klägers zu veröffentlichen, wenn durch die Gest... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** B.V., *****, vertreten durch Kaufmann & Thurnher Rechtsanwälte GmbH in Dornbirn, gegen die beklagte Partei G***** W*****, vertreten durch Hopmeier ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Johann Kahrer und Dr. Christian Haslinger, Rechtsanwälte in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei H***** K*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Im Vorprozess wurde einer Schadenersatzklage der nunmehrigen Beklagten gegen die nunmehrige Klägerin, eine Ärztin, rechtskräftig stattgegeben, weil die Klägerin die Beklagte vor einer Operation am rechten Arm nicht über eine konkrete, mögliche Komplikation aufgeklärt hatte. Bei einer diesbezüglichen Aufklärung hätte die Beklagte zumindest nicht sogleich der Operation zugestimmt. Die Komplikation, über die nicht aufgeklärt worden war, trat bei der Beklagten ein, nämlich e... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentli... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Versäumungsurteils vom 29. Jänner 2009 ist der Verpflichtete unter anderem schuldig, das Aufstellen und/oder Verbreiten der Äußerungen, die betreibende Partei sei des Versicherungsbetrugs verdächtig bzw die betreibende Partei bzw deren Besitzer sollen Schadenssummen völlig überhöht haben, es könne sich daher um versuchten Versicherungsbetrug und Verleumdung durch die betreibende Partei handeln, und/oder gleichsinniger Äu... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren vom Beklagten die Unterlassung von vier unwahren, kreditschädigenden und ehrenbeleidigenden Äußerungen. Das Erstgericht verbot dem Beklagten zwei Äußerungen und wies den Sicherungsantrag im Übrigen ab. Das Rekursgericht bestätigte diese vom Erstkläger und vom Beklagten bekämpfte Entscheidung. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Erstkläger ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin eines periodischen Druckwerks, das unter anderem in Wien vertrieben wird; die Beklagte ist Medieninhaberin des periodischen Druckwerks „Ö*****“, das bundesweit vertrieben wird. Beide Streitteile stehen daher nicht nur miteinander im Wettbewerb, sie sind auch beide Mitglieder des Vereins Media-Analyse und haben sich dessen Statuten unterworfen, Zahlen des Vereins nur unter den vom Verein formulierten Bedingungen zu veröffentlichen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer auf § 5j KSchG gestützten Klage vom 7. 3. 2003 von der in Deutschland ansässigen S***** & S***** GmbH die Zahlung des Betrags von 21.365,81 EUR sA. Sie sei Verbraucherin und habe von der Beklagten, die einen Warenversandhandel betreibe, eine an sie persönlich gerichtete Zusendung erhalten, die eine Gewinnzusage enthalten habe. Aufgrund der Gestaltung und des Inhalts dieser Gewinnzusage habe sie nach sorgfältigem Studium den Eindruck g... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Gratiszeitung „H*****“. Der Kläger ist Herausgeber der Tageszeitung „Ö*****“; weiters ist er Geschäftsführer von deren Medieninhaberin und einer anderen im Medienbereich tätigen Gesellschaft. Diese Gesellschaften sind zusammen mit einem dritten Unternehmen an der M***** GmbH beteiligt, bei der der Kläger keine Organfunktion ausübt. Im Jahr 2007 warb die Zeitung „Ö*****“ mit Autobahn-Vignetten als Zugabe zum Abschluss von Abonnements. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Medieninhaberin der seit 1. 9. 2006 österreichweit und täglich erscheinenden Tageszeitung „Österreich“. Im Jahr 2007 brachte sie den Teilbetrieb Tageszeitung „Österreich“ in eine neu gegründete GmbH ein. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Streitteile ist die letztgenannte Gesellschaft seit Jänner 2008 Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“. Diese Zeitung kostete im Jahr 2006, worauf die Klägerin vielfach hinwies, „nur 0,50 EUR“. Die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** H*****, vertreten durch Kaan Cronenberg & Partner Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 55.000... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewarb im Dezember 2007 ihren Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen und Hausrat mit als Postwurfsendungen verteilten Werbeprospekten im Format von ca 30 cm x ca 35 cm, deren erste Seite im Anhang zu dieser Entscheidung abgebildet ist (Gesamtansicht und Detail). In gleicher Weise bewarb die Beklagte ihr Angebot auch in ihrem Online-Katalog. Der nach § 14 Abs 1 UWG klagelegitimierte Verein zur Wahrung von Verbraucherinteressen begehrte, der Beklagten aufzu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beanstandet unter dem Aspekt der unlauteren Geschäftspraktik, dass das bei einem Werbeslogan für eine Hautcreme der Beklagten („Gewinnen Sie 10 Jahre an Jugendlichkeit in 4 Wochen“) angebrachte Hinweiszeichen auf einen infolge Größe und Farbe nahezu unlesbaren Erläuterungstext verweise; dieser enthält die ergänzende Information „Durchschnittliches Ergebnis - 4-wöchiger Test mit 32 Frauen“. Die mangelnde Lesbarkeit des Erläuterungstextes bewirke die Irreführu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Klaus & Partner Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt am Wörthersee, gegen die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk, 1... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Klägerin ist eine politische Partei, der als Landesorganisation der Sozialdemokratischen Partei Österreichs eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Der Erstbeklagte war zum Zeitpunkt der klagsgegenständlichen Aussendung im August 2007 geschäftsführender Parteiobmann der Zweitbeklagten und Pressesprecher des Landeshauptmannes von Kärnten. Derzeit ist der Erstbeklagte für „Die Freiheitlichen“ Nationalratsabgeordneter und Pressesprecher des Land... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei veranlasste eine Überprüfung von Speiseeis in siebzehn Eisdielen in der Stadt Salzburg, darunter in zwei vom Kläger betriebenen Eisdielen. Die Überprüfung fand am 2. und 3. 8. 2005 statt. Die in den beiden Eisdielen des Klägers gekauften Eisproben wurden über Veranlassung der beklagten Partei von der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) untersucht. Die von AGES vorgenommene mikrobiologische Untersuchung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Markus Andréewitch und andere Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei O***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH in Gänserndorf, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist parlamentarischer Mitarbeiter des Dritten Präsidenten des Nationalrats, Vorstandsmitglied einer Bezirksgruppe des Rings Freiheitlicher Studenten und Mitglied einer Wiener schlagenden Burschenschaft. Als Burschenschafter nimmt er immer wieder am „Couleurbummel“ an der Wiener Universität teil. Dabei handelt es sich um ein traditionelles Zusammentreffen national-freiheitlicher Studenten, die sich von der Rampe der Universität in den Arkadenhof zum dort aufges... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei DI Mag. Roland E*****, vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Par... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1. Stella D*****, 2. Wolf D*****, 3. B*****, eingetragener Verein, alle *****, vertreten durch Kunz Schima Wall... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Ortsparteiobmann der Ö***** in T***** und seit 7. 1. 2004 Bürgermeister der Marktgemeinde T*****. Der Beklagte ist Landesparteiobmann der F***** Tirol und Landtagsabgeordneter. Der Zweit- und der Drittnebenintervenient führten bis 2. 1. 2001 eine Kanzleigemeinschaft mit Sitz in T*****, und zwar auch bereits im Jahr 1998, als der Kläger noch als Konzipient in I***** tätig war. Ab seiner Eintragung als Rechtsanwalt am 3. 1. 2001 war der Kläger in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 29. 1. 2001 mit einer Laufzeit bis 1. 1. 2003 einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag, in dem als versichertes Risiko sämtliche Aktivitäten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse des Versicherungsnehmers genannt sind. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen und die Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 1993) zugrunde. Die AHVB lauten auszugsweise: „Artikel 1 Versicherungsfall und Versicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Biathlet. In der Tageszeitung Ö***** erschien am 16. 2. 2008 ein Artikel der auf der Titelseite mit der Überschrift „EXKLUSIV: Die Doping-Liste" angekündigt wurde. Weitere Artikel erschienen in den Ausgaben vom 17. 2. 2008 und vom 20. 2. 2008. In diesen Artikeln wurde über eine dem Bundeskriminalamt zugegangene anonyme Anzeige wegen Blutdopings und Verdachts des Versicherungsbetrugs berichtet. In dieser Anzeige werden mehrere Ärzte und Sportler, darunter... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien vertreiben Geräte zur Mauertrockenlegung. Jene der Klägerin beruhen auf einer elektro-physikalischen Methode, jene der Beklagten auf einem mechanischen System. Am 4. Oktober 2006 brachte der ORF in der Sendung „Help-TV" einen kritischen Bericht über die von der Klägerin angebotene Methode, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Darin kam auch eine Verbraucherin zu Wort, die ein Mauerentfeuchtungsgerät der Klägerin erworben und eingesetzt hatt... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Medieninhaber/Verleger von Tageszeitungen. Die Beklagte veröffentlichte im September und Oktober 2007 - früher als andere Medien - mehrfach ein Lichtbild einer des Terrorismus verdächtigten Person mit dem Text: „Exklusiv: Die ersten Fotos" und dem Hinweis, dass ihre Leser am besten informiert seien. Nach der ersten Veröffentlichung wies ein Tochterunternehmen der Klägerin die Beklagte darauf hin, dass ihr die Rechte an dem Lichtbild zustünden und for... mehr lesen...