Begründung: Die Beklagte gewährte dem Kläger mit Kreditvertrag vom 5. 5. 2001 einen Kredit über 600.000 ATS zur teilweisen Finanzierung des Ankaufs eines Motorboots samt Trailer. Zur Besicherung des Kredits wurde der Beklagten von der Verkäuferin der Eigentumsvorbehalt am Boot und am Trailer abgetreten. Die „Erklärung des Käufers“ vom 5. 5. 2001, mit der der Kläger den Vertrag über die Abtretung des Eigentumsvorbehalts zur Kenntnis nahm, enthält folgende Klausel: „6. Die V*****-Bank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lieferte und montierte für die spätere Gemeinschuldnerin eine Be- und Entlüftungsanlage unter Eigentumsvorbehalt. Sie legte gegenüber der Gemeinschuldnerin am 31. 8. 2004 Schlussrechnung über 111.089,11 EUR. Am 21. 1. 2005 war ein Teilbetrag dieser Rechnung in Höhe von 31.362,49 EUR noch nicht bezahlt. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 11. 1. 2005 das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens 54 Cg 72/00f des Erstgerichts (in der Folge immer: Vorverfahren) war zuletzt ein Begehren der hier Beklagten als Klägerin (in der Folge immer als Beklagte bezeichnet) gegenüber der hier klagenden Partei als Beklagte (in der Folge immer als Klägerin bezeichnet) auf Zahlung von 117.509,59 EUR. Die Beklagte stützte dieses Klagebegehren zusammengefasst darauf, dass sie der Klägerin zum Ankauf von Liegenschaftsanteilen, mit welchen untrenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloss mit Simon K*****, nunmehr H***** (in der Folge: Käufer) jeweils am 7. 3. 2005 zwei Kaufverträge über zwei Fahrzeuge der Marke VW Golf Highline TDI mit der Fahrgestellnummer Endziffer ***** (in der Folge immer: Golf 1) zu einem Kaufpreis von 12.400 EUR und mit der Fahrgestellnummer Endziffer ***** (in der Folge immer: Golf 2) zu einem Kaufpreis von 13.900 EUR. Hinsichtlich beider Fahrzeuge wurde ein Zustand nach Klasse 2 (Bewertung: gut) zugr... mehr lesen...
Norm: KSchG §18
Rechtssatz: §18 KSchG kann bei vertragswidrigem Verhalten des Drittfinanzierers im Verhältnis des Verbrauchers zu demjenigen, mit dem das drittfinanzierte Geschäft abgeschlossen wird, nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 18/07h Entscheidungstext OGH 30.05.2007 7 Ob 18/07h Beisatz: Hier: Der Beklagte hat seine gegen den nunmehrigen Rückzahlungsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin steht mit der S***** Bank und Sparkassen AG (in der Folge: Sparkassen Gesellschaft) wegen der Finanzierung von Krediten in ständiger Geschäftsbeziehung. Da viele Kunden bei der Wohnraumbeschaffung günstige Fremdwährungskredite (japanische Yen-Kredite) gegenüber einer herkömmlichen Baufinanzierung bevorzugten, entwickelte die Sparkassen Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Klägerin ein Produkt, bei dem - vereinfacht dargestellt - der Kunde ein Baus... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs1 II7gKSchG §18
Rechtssatz: Stehen ein Unternehmen und ein Geldgeber in ständiger Geschäftsbeziehung zur Drittfinanzierung von Kaufverträgen, so treffen das Unternehmen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geldgeber. Insbesondere hat es die Anbahnung von Finanzierungsverträgen zu unterlassen, bei denen von vornherein Einwendungen iSv § 18 KSchG zu erwarten sind. Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung hat da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Löst der Geldgeber bei einer Drittfinanzierung mittels Darlehenskonstruktion die Kaufpreisforderung im Einvernehmen mit dem Verkäufer ein, so haftet der Verkäufer mangels ausdrücklicher Vereinbarung jedenfalls dann nicht für die Einbringlichkeit der Forderung, wenn die Entscheidung über die Kreditvergabe allein durch den Geldgeber getroffen wurde. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BABGB §1397ABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Eine ohne Zustimmung des Geldgebers vorgenommene Novation des drittfinanzierten Kaufvertrags begründet keine Einwendung, die dem Geldgeber nach § 18 KSchG entgegengehalten werden könnte. Entscheidungstexte 4 Ob 44/07k Entscheidungstext OGH 23.04.2007 4 Ob 44/07k Veröff: SZ 2007/62 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt einen Zweiradhandel. Nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung mit einer Bank suchte sie einen neuen Partner für die Absatzfinanzierung und kam dabei mit der Klägerin in Kontakt. Zusammen mit ihr entwickelte sie die „BOB-Card" („Biken ohne Bargeld"). Dabei handelte es sich formal um eine Kundenkarte mit Kreditkartenfunktion; tatsächlich diente sie aber in erster Linie der Finanzierung von Fahrzeugkäufen bei der Beklagten und ihren Vertrieb... mehr lesen...
Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §18
Rechtssatz: Das Transparenzgebot erfordert in aller Regel nicht die vollständige Wiedergabe des Gesetzestextes samt dessen Erläuterungen; der bloße Hinweis auf eine in einem bestimmten Paragraphen geregelte Ausnahme kann aber den aus dem Transparenzgebot abzuleitenden Geboten der Erkennbarkeit, Verständlichkeit und Vollständigkeit der Regelung nicht Genüge tun. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Handelsunternehmer schloss mit der klagenden Leasinggesellschaft am 3. März 2003 einen Überlassungsvertrag über Hard- und Software (zwei Laptops) ab, indem sich der beklagte Handelsunternehmer zur Zahlung einer monatlichen Rate von EUR 655,66 brutto (EUR 546,39 netto) auf 24 Monate verpflichtete. Nach den in diesem Vertrag integrierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die klagende Leasinggesellschaft dem beklagten Handelsunternehmer sämtliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger handelt mit gebrauchten Kraftfahrzeugen und betreibt eine KFZ-Reparaturwerkstätte. Im Jahre 1999 verunfallte ein näher genannter Lenker mit seinem von der beklagten Partei geleasten PKW BMW 320i Baujahr 1998 (im Folgenden nur PKW); er brachte ihn in die Werkstätte des Klägers zur Reparatur. Nach erfolgter Reparatur entstand auf einer Probefahrt im Juni 1999 ein Totalschaden an diesem PKW. Der PKW verblieb deshalb weiterhin beim Kläger, von dem der Len... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Niederreiter als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Dr. Baumann, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, ***** vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Hana S*****, vertreten durch Dr. Ingeborg Obereder, Rechtsanwältin in Wien, we... mehr lesen...
Begründung: Nach den bindenden Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen bestand zwischen Mitarbeitern einer unstrittiger Weise im Vorfeld der Klägerin agierenden Tochtergesellschaft und Mitarbeitern eines Immobilienunternehmens, das gegenüber dem Beklagten als Verkäufer einer Eigentumswohnung auftrat, im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung ein "eingespieltes Verfahren" betreffend die Vermittlung von Finanzierungen der Klägerin. Das gegenüber der Tochter der Klägerin auf Prov... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte - 1977 geborene - Wechselbürge war im Installationsunternehmen seiner Eltern, das sich bereits in den Jahren 1993/1994 in Konkurs befunden hatte, beschäftigt. Sein Vater war vor diesem Konkurs Geschäftsführer, danach wurde diese Funktion formell von der Mutter des Beklagten ausgeübt, tatsächlich der Betrieb aber weiter vom Vater geführt. Die klagende Partei, der das erste Konkursverfahren bekannt war, hat im Laufe der Jahre Betriebsmittelkredite und darübe... mehr lesen...
Begründung: Der Erstbeklagte kaufte am 6. 11. 2000 bei der Firma Autohaus K***** einen gebrauchten PKW der Marke BMW 319i um S 114.000,--. Dieser Ankauf wurde durch die Klägerin kreditfinanziert. Der die Verkaufsverhandlungen führende Autohändler und Geschäftsmann Franz K***** verfügte in seinem Unternehmen über Formulare zum Abschluss von Kreditverträgen mit der klagenden Partei. Nach Rücksprache mit einer Angestellten der klagenden Bank wurde von dieser die Finanzierung zugesagt... mehr lesen...
Begründung: Die von den Philippinen stammende Beklagte lebt seit 1990 in Österreich und ist österr. Staatsangehörige. Sie und ihr Gatte sind als Hausangestellte bei der Botschaft der USA beschäftigt. Die Beklagte suchte die E*****gmbH (in der Folge Verkäuferin) auf, weil sie am Kauf einer Wohnung interessiert war. Nach Besichtigung von zwei Wohnungen entschloss sie sich zum Kauf einer bestimmten Wohnung in Wien 2, Stuwerstraße. Die beiden Mitarbeiter der Verkäuferin, Frau G***** und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von ATS 1,260.641,14 (= EUR 91.614,36 sA) samt 5,65 % quartalsmäßig abgerechneter, kontokorrentmäßig berechneter und vierteljährlich zum Quartalsende kapitalisierter Zinsen. Die Beklagte habe mit Vertrag vom 9. 12. 1996 von der S***** Immobilienhandels GmbH (im folgenden kurz "S*****" genannt) vorläufig 71/1148stel Anteile an der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Leopoldstadt erworben und z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger zieht die auf Leitlinien der Entscheidung 1 Ob 2088/96g (= SZ 70/45) gestützte Rechtsansicht des Berufungsgerichts, auf das streitverfangene Rechtsverhältnis sei österreichisches Recht anzuwenden, nicht in Zweifel. Er stellt auch nicht in Frage, dass der mit Hilfe eines Kredits der beklagten Partei finanzierte Erwerb eines Time-Sharing-Rechts kein Abzahlungsgeschäft nach § 16 KSchG ist, sodass nur eine analoge An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Seit 4. 5. 1990 ist im Firmenbuch die Karl P***** GmbH eingetragen, deren Geschäftszweck unter anderem der Betrieb des Gast- und Schankgewerbes - Pizzeria "D*****" in W***** - ist. Die Pizzeria wurde in einem gemieteten Geschäftslokal betrieben. Das Unternehmen ist seit 1991 verpachtet. Karl P*****, der Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH, sprach 1996 beim Kreditreferenten der Klägerin, den er von früher kannte, vor und gab an, er habe eine Kaufinteresse... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Graf, Dr. Huber, Dr. Prückner und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Kreditverein der B*****, vertreten durch Frieders, Tassul & Partner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Edeltraud M*****, vertreten durch Dr. Heinz Wille, Rechtsanwalt in Wien... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine der... mehr lesen...
Begründung: Nach den getroffenen Feststellungen hat sich die klagende Bank bei der Fremdfinanzierung der Anschaffung von risikoträchtigen Hausanteilsscheinen durch den Beklagten auf die Rolle des Kreditgebers beschränkt. Die Vorinstanzen haben der auf Rückzahlung des Kredits nach Fehlschlagen des Anlagegeschäfts gerichteten Klage stattgegeben. Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist mangels erheblicher Rechtsfragen unzulässig: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von einer uneinheitlichen - in ihrem Ergebnis jedoch jeweils von dem im Einzelfall gegebenen Sachverhalt abhängigen - Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den hier zu beurteilenden Rechtsfragen kann keine Rede sein. In bisher entschiedenen Rechtsstreitigkeiten zwischen der Klägerin und verschiedenen Anlegern gelangte der Oberste Gerichtshof - bei weitestgehend vergleichbaren Sachverhalten - vielmehr durchwegs zu dem E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Begründung: 1986 weitete die I***** KG ihren Geschäftsbetrieb auf Deutschland aus. Sie bediente sich zum Vertrieb ihrer Hausanteilscheine der Serie 17 der Firma R***** AG in L***** (R*****), die ihrerseits die W***** mbH (W*****) mit der technischen Abwicklung betraute. Diese bot zur Erleichterung des Verkaufes der Hausanteilscheine die Finanzierung durch die Klägerin an, die im K***** eine Filiale unterhielt. Ende 1987 stellten Mitarbeiter der W***** im Rahmen einer Veranstaltu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision wendet sich ausschließlich gegen den von den Vorinstanzen bejahten Einwendungsdurchgriff auf Grund der wirtschaftlichen Einheit des von der Klägerin vorfinanzierten Kaufleasinggeschäfts (zum Einwendungsdurchgriff: SZ 66/70; 8 Ob 112/99z; auch für außerhalb des § 18 KSchG liegende Unternehmergeschäfte: SZ 58/39) mit dem Argument, dass sie in keinerlei Geschäftsbeziehung zu den Vertretern ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Frage, ob die den Erwerb risikoträchtiger Beteiligungen finanzierende Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt hat, handelt es sich um einen Einzelfall (10 Ob 2299/96b ua, zuletzt 8 Ob 33/98f), der von den Vorinstanzen im Rahmen der oberstgerichtlichen Rechtsprechung gelöst wurde. Bei Drittfinanzierung risikoträchtiger Beteiligungen gibt es keinen Einwendungsdurchgriff auf die Bank, wenn sich diese - wie hier - au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Sparkasse (bzw ihre Rechtsvorgänger) hat sich am "Hausanteilsgeschäft" der Bautreuhand/Immag-Unternehmensgruppe beteiligt. Sie schloss mit dem Vertriebsapparat dieser Unternehmensgruppe darüber eine Rahmenvereinbarung ab und stellte diesen Gesellschaften ihre komplette Formularsätze zur Verfügung, um den Kaufinteressenten von Hausanteilscheinen den Abschluss mittels von ihr zu gewährenden Krediten zu ermöglichen. Zum Vertrieb der Hausanteilschei... mehr lesen...