RS OGH 2007/4/23 4Ob44/07k

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Veröffentlicht am 23.04.2007
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Norm

ABGB §1295 Abs1 II7g
KSchG §18

Rechtssatz

Stehen ein Unternehmen und ein Geldgeber in ständiger Geschäftsbeziehung zur Drittfinanzierung von Kaufverträgen, so treffen das Unternehmen Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geldgeber. Insbesondere hat es die Anbahnung von Finanzierungsverträgen zu unterlassen, bei denen von vornherein Einwendungen iSv § 18 KSchG zu erwarten sind. Bei schuldhafter Verletzung dieser Verpflichtung hat das Unternehmen den Geldgeber so zu stellen, wie wenn der Finanzierungsvertrag nicht geschlossen worden wäre (Haftung für das Vertrauensinteresse).

Entscheidungstexte

Schlagworte

drittfinanzierter Kauf

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122067

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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