Norm: ABGB §1063 BABGB §1295 IIf7bKSchG §18
Rechtssatz: Soweit der Finanzierer nur als solcher tätig wird, kommt eine Haftung (wegen culpa in contrahendo) nur bei Kenntnis von Umständen in Betracht, die ein Fehlschlagen des finanzierten Geschäfts mit größter Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Ablehnung vom Graf, ecolex 1991, 591 593). Überschreitet das Kreditinstitut seine Rolle als Kreditgeber und wird es als Anlageberater tätig, hat es schad... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1KSchG §18
Rechtssatz: Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen (zum Beispiel einer stillen Beteiligung) kommt ein Einwendungsdurchgriff - ungeachtet wirtschaftlicher Einheit zwischen finanziertem Geschäft und Kreditgeschäft - weder unter dem Gesichtspunkt analoger Anwendung des § 18 KSchG, noch wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 901 ABGB) in Betracht (Bestätigung von SZ 61/148). Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BKSchG §18
Rechtssatz: In den nicht unmittelbar vom KSchG erfassten drittfinanzierten Verbrauchergeschäften kann der Einwendungsdurchgriff im Wege der analogen Anwendung des § 18 KSchG erreicht werden. Fordert § 18 KSchG die wirtschaftliche Einheit der Verträge zwischen dem Konsumenten und dem Unternehmer sowie dem Geldgeber, dann ist diese Einheit auch für eine analoge Anwendung des Einwendungsdurchgriffes erforderlich. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BABGB §1422KSchG §18
Rechtssatz: Verträge, die nur zwischen den Parteien des Kaufvertrages geschlossen und wirksam werden sollen und vor dem Finanzierer zunächst sogar geheimgehalten werden, bilden für Finanzierer und Verkäufer nicht wie der Kaufvertrag und der Finanzierungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit. Begründen solche Verträge Einwendungen des Käufers gegen den Verkäufer, können sie mangels wirtschaftlicher Einheit ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 5.2.1988 wurde über das Vermögen nachgenannter Firmen, die im folgenden als K*****-Gruppe bezeichnet werden, das Ausgleichsverfahren beim Landesgericht Salzburg eröffnet und der Beklagte zum Ausgleichsverwalter bestellt: B***** HandelsgmbH. (Sa 2/88), K***** HandelsgmbH. (Sa 4/88), K***** HandelsgmbH & Co KG (Sa 5/88), K***** Handelsges.m.b.H (Sa 6/88), S***** Handelsges.m.b.H (Sa 7/88) und J***** Handelsges.m.b.H (8/88). Während des Ausgleichsverfa... mehr lesen...
Begründung: Eine Salzburger Beteiligungsgesellschaft (idF: Unternehmerin) warb in einer mit Prospekten unterstützten, durch selbständige Makler und freie Mitarbeiter ausgeführten Kampagne um Geldgeber, die sich als stille Gesellschafter mit einer bar oder in Teilbeträgen zu leistenden Kapitaleinlage unter Garantie einer jährlichen Mindestgewinnausschüttung von 8,5 % des Einlagebetrages bei ihr zu beteiligen bereit waren. Dazu hatte die Unternehmerin Werbematerial und Vertragsformb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Schwarz, Dr. Graf und Dr. Jelinek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ferdinand K***, Arbeiter, vertreten durch Dr. Norbert Huber, Rechtsanwalt in Mattighofen, wider die beklagte Partei Zlatko H***, Angestellter, vertreten durch Dr. Hans Estermann und Dr. Thomas ... mehr lesen...
Norm: KautSchG §3KautSchG §4KSchG §18
Rechtssatz: Überlässt ein Dienstnehmer die Darlehensvaluta aus einem ihm von einer Kreditunternehmung gewährten Darlehen seinem Dienstgeber als Vorausleistung auf die in einem formunwirksamen Vorvertrag vorgesehene Übertragung eines Minderheitsanteiles an der Dienstgeber - GmbH durch deren Geschäftsführer und Alleingesellschafter, so ist dies in Analogie zu § 3 KautSchG der Nichtigkeitssanktion des § 4 Kaut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine Kreditunternehmung. Sie hatte einer Warenhandelsgesellschaft mbH einen Kontokorrentkredit bis zur Höhe von S 500.000,-- eröffnet. Diesen Kredit hatte die Gesellschaft um S 36.000,-- überzogen. Sie befand sich in einem Liquiditätsengpaß und benötigte für Wareneinkäufe verfügbare Geldmittel. Geschäftsführer der Handelsgesellschaft war deren Alleingesellschafter. Die Beklagte war im Frühjahr 1985 - die einzige - Angestellte der Handelsgesell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat der Beklagten einen Einmalkredit eingeräumt. Mit Hilfe dieses Kredites hat die Beklagte eine Beteiligung an der A***-I***-Gesellschaft mbH (kurz Gesellschaft) erworben. Über die Gesellschaft wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Salzburg vom 12. September 1985, S 74/85, der Konkurs eröffnet. Im Konkursverfahren sind bisher keinerlei Ausschüttungen an die Beklagte erfolgt. Die einzige geschäftliche Tätigkeit der Gesellschaft war der Verkauf vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1ABGB §1063KSchG §18
Rechtssatz: Der Umstand. daß die Klägerin, als Finanzierungsinstitut, geschäftlich am Abschluß von Kreditverträgen interessiert ist, führt noch nicht zu der Annahme einer wirtschaftlichen Einheit mit jenem Geschäft, zu dessen Zweck die Kredite aufgenommen worden sind. (Im vorliegenden Fall hat die Klägerin nur Formulare für die Kreditgewährung und Selbstauskünfte, wie sie auch bei sonstigen Kreditgeschäfte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BKSchG §18
Rechtssatz: Die bloße Tatsache, daß auf Initiative des Kreditnehmers ein Kredit zwecks Erwerbs einer stillen Beteiligung gewährt wird, kann noch nicht als "Verführung" in dem von P Bydlinski in JBl 1988,205 ff aufgezeigten Sinn verstanden werden. Entscheidungstexte 7 Ob 509/89 Entscheidungstext OGH 02.02.1989 7 Ob 509/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1063 BKSchG §18
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Einheit zwischen finanziertem und Kreditgeschäften, die nur darin gelegen ist, dass beide Verträge aufeinander bezogen sind, der Kreditnehmer ohne Finanzierung durch den Kreditgeber den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, der Antrag auf Abschluss des zu finanzierenden Geschäftes (hier: Erwerb einer stillen Beteiligung an einer Investmentgesellschaft) unter Einschaltung des Kreditinstitu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die A***-I*** Gesellschaft mbH, Salzburg (im folgenden: A***-I***), die sich mit Beteiligungsfinanzierungen im landwirtschaftlichen Handelsbereich befaßte, vergab zum Zwecke der Verstärkung des Eigenkapitals stille Beteiligungen, über die Gesellschaftsbeteiligungsscheine ausgegeben wurden. Im Unternehmensbericht zum 31. Dezember 1984, herausgegeben im Juni 1985, wurde der Gewinnanteil für die stillen Gesellschafter mit 20,56 % beziffert. Um die Vergabe der sti... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II5KschG §18
Rechtssatz: Fördert eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gegenstand Vermögensberatung ist, durch von ihr vermittelten Abschluß von Kreditverträgen und Versicherungsverträgen nach der Art ihres Vorgehens für alle Beteiligten erkennbar in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen ihrer Gesellschafter, liegt eine weit über das Wesen drittfinanzierter Verträge hinausgehende wirtschaftliche Einheit vor. K... mehr lesen...
Begründung: Der Klagenfurter Autohändler Karl G*** steht wegen der Finanzierung von Fahrzeugkäufen mit der Klägerin in ständiger Geschäftsverbindung. Am 13. Dezember 1984 kaufte die Beklagte bei Karl G*** einen PKW Suzuki Hardtop. Mangels Eigenmittel nahm sie zur Finanzierung des Gesamtkaufpreises ein Darlehen bei der Klägerin auf, wobei die Krediturkunde gleichzeitig mit dem Kaufvertrag unterfertigt wurde. Nach Inhalt dieser Urkunde betrug der Kaufpreis 156.300 S, die Anzahlung 3... mehr lesen...
Norm: KSchG §16KSchG §18
Rechtssatz: § 16 KSchG gilt für die in § 18 KSchG genannten Fälle unmittelbar. Entscheidungstexte 7 Ob 701/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 701/87 Veröff: EvBl 1988/111 S 531 = WBl 1988,61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065682 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Juni 1981 beantragte der beklagte Autohändler bei der klagenden Bank einen Kredit an den Käufer seines Gebrauchtwagens BMW 520 i, Roland S***, in der Höhe von 78.728,40 S. Der zwischen dem Beklagten und Roland S*** vereinbarte Kaufpreis betrug 60.000 S, der restliche Darlehensbetrag setzte sich aus verschiedenen Gebühren zusammen. Der in 36 gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten von je 2.186,90 S zurückzuzahlende Kredit wurde gewährt, der Kaufpreis von ... mehr lesen...
Norm: KSchG §18KSchG §23
Rechtssatz: Die Vorschrift aus § 23 KSchG gilt gemäß § 18 Satz 1 KSchG unter den dort genannten Voraussetzungen auch für das Verhältnis des Verbrauchers zum Geldgeber. Entscheidungstexte 5 Ob 560/87 Entscheidungstext OGH 30.06.1987 5 Ob 560/87 Veröff: WBl 1987,273 = RdW 1988,128 = ÖBA 1988,81 (P Bydlinski) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank ist auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 8. Mai 1985, 1 Ob 691/84 (16 Cg 622/81-23 des Landesgerichtes Innsbruck) verpflichtet, der Beklagten an Prozeßkosten S 91.372,31 zu ersetzen. Mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. März 1986, 16 Cg 622/81-26, wurde der Beklagten wider die klagende Partei die Exekution zur Hereinbringung dieses Anspruchs bewilligt. In der genannten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes wur... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Bank begehrte (im Verfahren 3 Cg 275/85) die Verurteilung der beklagten Partei zur Herausgabe des (näher bezeichneten) PKWs der Marke Alfetta 2,0, erbot sich aber, an dessen Stelle den Betrag von S 189.816,- s.A. anzunehmen. Das Fahrzeug sei von der A*** R*** A*** G*** MBH (in der Folge kurz Fa. A*** R***) an den Kraftfahrzeughändler Friedrich R***, einen sogenannten A-Händler, unter Eigentumsvorbehalt ausgeliefert worden und von diesem an den Beklagten, ein... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1980 gab die KUR- UND S*** A*** G*** M.B.H. & CO KG "Certifikate" über Hotelanteile heraus, die über die Peter V*** KG in Innsbruck vertrieben wurden. Jeder Käufer sollte mit dem Erwerb eines "A*** H***" das Recht haben, jährlich nach unterschiedlichen Varianten eine bestimmte Zeit im Kur- und S*** A*** in St. Johann im Pongau zu wohnen. Den Käufern wurde zugesichert, daß ihr "Nutzungsrecht" nach Fertigstellung des Bauvorhabens durch den Treuhänder Rechtsan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte und Widerkläger (im folgenden: Erstbeklagter) kaufte von der klagenden und widerbeklagten Partei (im folgenden: klagende Partei) mit schriftlicher Bestellung vom 12.11.1980 und Auftragsbestätigung vom 10.12.1980 einen Setra Luxusbus Typ S-215 HM um den Preis von S 1,850.000,- zuzüglich 18 % Umsatzsteuer, insgesamt also um S 2.183.000,-. Dem Kaufvertrag lagen die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der klagenden Partei zugrunde, die, so... mehr lesen...
Begründung: Die Kur- und Sporthotel A*** Gesellschaft m.b.H. & Co KG (in der Folge kurz "A***" genannt) gab im Jahr 1980 sogenannte "Certifikate" über "A*** Hotelanteile" am Kur- und Sporthotel A*** in St. Johann heraus. Mit dem Kauf eines solchen Zertifikates erwarb der Käufer vor allem das Recht, in jedem Kalenderjahr für eine bestimmte Zeit in diesem Hotel zu wohnen, wobei verschiedene Varianten vorgesehen waren. Den Käufern wurde zugesichert, daß ihr Nutzungsrecht nach Fer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Kur- und Sporthotel Alpenland Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz Fa. A***) plante die Errichtung eines Hotels in St. Johann im Pongau und wollte ihr Hotelprojekt unter anderem durch den Verkauf von sogenannten Zertifikaten über einen Alpenlandhotelanteil finanzieren. Den Erwerbern solcher Zertifikate sollte das Recht zustehen, im zu errichtenden Hotel alljährlich ein bestimmtes Hotelzimmer während eines bestimmten Zeitraumes als Hotel... mehr lesen...