1 Die Mitbeteiligte ist eine GmbH mit österreichischem Sitz, deren Unternehmensgegenstand unter anderem in der Überlassung von Personal zur Montage von Industrieanlagen besteht. 2 Im strittigen Zeitraum überließ die Mitbeteiligte im Rahmen der gewerblichen Personalüberlassung Arbeitskräfte an verschiedene Beschäftiger, deren Unternehmenssitze zum Teil im Ausland gelegen waren. Von den ausländischen Beschäftigern wurden die überlassenen Arbeitnehmer an Tätigkeitsorten auß... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Auch am Ort der Beschäftigung kann eine kommunalsteuerrechtliche Betriebsstätte liegen, ohne dass es dabei auf die Integration der überlassenen Dienstnehmer in die Betriebsstätten des ausländischen Beschäftigers ankäme (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085). Für diese Beurteilung ist auch nicht maßgeblich, ob es sich ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Im Fall der Arbeitskräfteüberlassung wird die faktische Verfügungsmacht über die Anlage oder Einrichtung des Beschäftigers vom die Arbeitskräfte überlassenden Unternehmen durch seine Arbeitskräfte an Ort und Stelle ausgeübt, weil die Arbeitsverrichtung im Unternehmen des Beschäftigers ohne faktischen Zugriff auf des... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Durch die Überlassung der Dienstnehmer kann zwar eine (weitere) "mittelbare" Betriebsstätte am Ort der Beschäftigung geschaffen werden, diese muss aber nicht zwangsläufig an die Stelle der bestehenden inländischen Betriebsstätte treten. Bei Vorhandensein mehrerer Betriebsstätten sind die Dienstnehmer (bzw. die Arbei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §4 Abs1KommStG 1993 §6
Rechtssatz: Bei Arbeitskräfteüberlassungen ins Ausland führt nicht allein die Tatsache der Entsendung zur
Begründung: einer mittelbaren ausländischen Betriebsstätte, der die entsendeten Dienstnehmer zuzuordnen sind. Vielmehr sind Feststellungen dahingehend zu treffen, ob der überlassende Unternehmer mittelbar durch seine überlas... mehr lesen...
Den Gegenstand des Beschwerdefalles bildet die Vorschreibung von Kommunalsteuer aus Vergütungen, die den (bis November 1998) zu 70 % (Hermann S) und zu 30 % (Wolfgang T) an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführern und dem (ab November 1998) zu 100 % an der beschwerdeführenden Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer (Hermann S) im Zeitraum der Jahre 1994 bis 2002 gewährt wurden. Strittig ist einerseits die Frage, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993;LAO Tir 1984 §154 Abs1;LAO Tir 1984 §154 Abs2;
Rechtssatz: In der TLAO wie auch im Kommunalsteuergesetz besteht hinsichtlich der streitgegenständlichen Kommunalsteuer ein der Abgabenhinterziehung vergleichbarer Tatbestand nicht. Die gesetzgeberische Wertentscheidung, für die Verkürzung von Kommunalsteuer kein Delikt "Hinter... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde eine von der beschwerdeführenden GmbH erhobene Berufung gegen die mit Bescheid des Stadtmagistrat Innsbruck erfolgte Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 1995 bis 30. September 1999 betreffend die Geschäftsführerbezüge der beiden an der beschwerdeführenden Gesellschaft zu jeweils 50 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ab. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides vertrat die belangte Behörde ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Juli 2002 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde die Kommunalsteuer für die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) für den Zeitraum 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2000 mit 92.177,50 EUR fest. Da für diesen Zeitraum lediglich 85.764,05 EUR entrichtet worden seien, setzte er für den zusätzlichen, noch nicht fristgerecht entrichteten Betrag an Kommunalsteuer von 6.413,45 EUR einen Säumniszuschlag in Höhe von 128,30 EUR fest. Die nicht entrich... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark30/02 Finanzausgleich32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG 1991 Anlage Art2 Abs5;FAG 1993 §15a;FAG 1997 §16;KommStG 1993;LAO Stmk 1963 §1 litc;
Rechtssatz: In Angelegenheiten der bundesgesetzlich geregelten öffentlichen Abgaben, hinsichtlich derer nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes die Regelung der Erhebung und Verwaltung ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH beantragte mit einem als "Rückforderung" bezeichneten Schreiben vom 26. Juni 2000 die Rückerstattung der Lohnsummensteuer bzw. Kommunalsteuer u.a. für die Jahre 1992 bis 1994. Begründend wurde ausgeführt, dass bei einer im Jahr 1996 stattgefundenen Betriebsprüfung vom Prüfer die Ansicht vertreten worden sei, das Gehalt des Geschäftsführers habe zum Teil nicht die Leistungen für die Beschwerdeführerin betroffen, sondern sei dem Einzelunternehmen des Geschäft... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §209 Abs1;KommStG 1993;LAO NÖ 1977 §158 Abs1;
Rechtssatz: Unterbrechungswirkung kommt nur Amtshandlungen einer für die Geltendmachung des Abgabenanspruches sachlich zuständigen Behörde zu (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 23. Jänner 2003, 2002/16/0027). Dass Feststellungen des... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. März 2005 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2003 und 2004 gewährten Arbeitslöhne Kommunalsteuer vor. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag auferlegt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei im Firmenbuch als Kommanditistin der O-KG eingetragen und daher nach § 6 KommStG 1993 Gesamtschuldnerin für die von der KG nicht vollst... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §161;KommStG 1993 §6;
Rechtssatz: Kommanditisten sind im Hinblick auf die Anführung dieser Art von Gesellschaftern in § 23 Z 2 EStG 1988 grundsätzlich Mitunternehmer. Eine dem Regelstatut des HGB entsprechende Stellung als Kommanditist bewirkt dessen Mitunternehmerstellung im Sinne des EStG 1988 (vgl. mit Hinweisen auf die R... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §171;KommStG 1993 §6;
Rechtssatz: Nach der (dem § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 vergleichbaren) Regelung des § 6 KommStG 1993 über die Gesamtschuldnerschaft ist es einem Kommanditisten als Mitunternehmer verwehrt, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerforderung seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 2003 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Jahren 2000 und 2001 gewährten Arbeitslöhne Kommunalsteuer vor. Gleichzeitig wurde ein Säumniszuschlag auferlegt. In der Begründung: des Bescheides wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Kommanditist der Bauunternehmung D & R KG eingetragen und daher nach § 6 KommStG 1993 ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: HGB §171 Abs1;KommStG 1993 §6;
Rechtssatz: Nach der (dem § 4 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz 1953 vergleichbaren) Regelung des § 6 KommStG 1993 über die Gesamtschuldnerschaft ist es einem Kommanditisten als Mitunternehmer verwehrt, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerschuld seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist entgegen zu h... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 8. Oktober 1999 wurde der beschwerdeführenden GmbH Kommunalsteuer für die Jahre 1994 bis 1998 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin mit einem vom 9. November 1999 datierten Schriftsatz Berufung, die vom Magistrat der Stadt Wels mit Bescheid vom 10. November 1999 gemäß § 202 Z. 2 O.ö. Landesabgabenordnung (im Folgenden O.ö. LAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen wurde. Der Kommunalsteuerbescheid sei (gemeinsam mit dem Prüfun... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §1;KommStG 1993;LAO OÖ 1996 §1 Abs2;
Rechtssatz: Die Erhebung der Kommunalsteuer erfolgt durch die Gemeindebehörden nach den Vorschriften der einzelnen Landesabgabenordnungen. Im Beschwerdefall sind auf das Verfahren daher die Bestimmungen der Oberösterreichischen Landesabgabeno... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 24. Februar 1997 beantragte die Beschwerdeführerin die Entlassung aus der Gesamtschuld hinsichtlich der aushaftenden Kommunalsteuer der R GmbH & Co KG. Die Beschwerdeführerin sei als Kommanditistin der genannten KG (nur) zu 7 % am Unternehmen der KG, über deren Vermögen mittlerweile der Konkurs eröffnet worden sei, beteiligt, habe ihre Hafteinlage bezahlt und würde demnach zivilrechtlich nicht für Verbindlichkeiten der KG haftbar gemacht werden können. Sie sei nich... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Kommanditist einer seinen Namen tragenden Gesellschaft mbH & Co KG, über deren Vermögen am 28. Juli 1995 der Konkurs eröffnet und nach rechtskräftiger Bestätigung eines am 15. November 1995 abgeschlossenen Zwangsausgleiches am 12. Jänner 1996 wieder aufgehoben wurde. Mit Bescheid vom 16. September 1996 schrieb der Magistrat der Stadt Wien dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 3 KommStG 1993 für die in einer Wiener Betriebsstätte in den Monaten Jänner b... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht23/01 Konkursordnung32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: HGB §171;HGB §172;KO §164 Abs2;KommStG 1993 §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/13/0048 E 26. November 2003
Rechtssatz: Die aus § 6 KommStG 1993 erfließende unmittelbare Schuldnerstellung des Kommanditisten für die Steuerschuld der Kommanditgesellschaft verschließt dem Kommanditisten nicht nur ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §6;LAO Wr 1962 §183 Abs1;
Rechtssatz: Ein Zusammenhang zwischen der Vorschreibung von Kommunalsteuer und der Höhe der vom jeweiligen Gesamtschuldner übernommenen Gesellschaftereinlage besteht nicht, weshalb mit dem Hinweis auf die Höhe der Gesellschaftereinlage kein atypischer Vermögenseingriff in Ansehung der Einhebung von ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §23 Z2;HGB §161 Abs1;HGB §171;HGB §172;KommStG 1993 §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/13/0048 E 26. November 2003
Rechtssatz: Die Rechtsstellung des Abgabepflichtigen als Mitunternehmer der GesmbH & Co KG brachte es mit sich, dass der Abgabepflichtige im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes u... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zu Grunde liegenden Sachverhalt wird auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 20. Februar 2003, 2002/16/0048, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 letzter Satz VwGG verwiesen wird, hat der Verwaltungsgerichtshof die vorliegende Beschwerde, soweit mit ihr der den gemeindebehördlichen Bescheid über die Einwendungen des Mitbeteiligten gegen den vom Bürgermeister der beschwerdeführenden Gemeinde ausgefertigten Rüc... mehr lesen...
Index: L10011 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO Bgld 1965 §77;GdO Bgld 1965 §79 Abs3;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die Regelung der Verwaltung der Kommunalsteuer und damit des Verfahrens zu ihrer Bemessung und Einhebung - von den im Kommunalsteuergesetz 1993 enthaltenen Verfahrensnormen abg... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1997 aus den dem zu 80 %, ab 1996 zu 56 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen sind. Nach den behördlichen Feststellungen habe der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0045 E 12. September 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Vorschreibung von Kommunalsteuer für den Zeitraum der Jahre 1994 bis 1998 aus den dem zu 75 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Geschäftsführer gewährten Vergütungen allein im Umfang der Frage strittig, ob die vom Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren waren. Nach den behördlichen Feststellungen habe der Gesellsc... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §47 Abs2;KommStG 1993 §22 Z2;KommStG 1993;
Rechtssatz: Die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführertätigkeit des Mehrheitsgesellschafters - und auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse kommt es nach der Judikatur entscheidend an - mit monatlich gleich bleibenden Fixbezügen lässt das Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschä... mehr lesen...