Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/13/0045 E 12. September 2001 RS 1Stammrechtssatz
Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sieht in einem funktionalen Verständnis des Begriffes der "Eingliederung in den betrieblichen Organismus" diese Eingliederung bereits mit einer kontinuierlichen und über einen längeren Zeitraum andauernden Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130102.X01Im RIS seit
05.03.2002