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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §4 Abs1Rechtssatz
Auch am Ort der Beschäftigung kann eine kommunalsteuerrechtliche Betriebsstätte liegen, ohne dass es dabei auf die Integration der überlassenen Dienstnehmer in die Betriebsstätten des ausländischen Beschäftigers ankäme (vgl. VwGH 21.10.2015, 2012/13/0085). Für diese Beurteilung ist auch nicht maßgeblich, ob es sich bei Überlasser und Beschäftiger um in einem Konzern verbundene Unternehmen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019150178.J02Im RIS seit
12.10.2020Zuletzt aktualisiert am
12.10.2020