RS Vwgh 2001/9/12 2001/13/0045

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Veröffentlicht am 12.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §47 Abs2;
KommStG 1993 §22 Z2;
KommStG 1993;

Rechtssatz

Die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführertätigkeit des Mehrheitsgesellschafters - und auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse kommt es nach der Judikatur entscheidend an - mit monatlich gleich bleibenden Fixbezügen lässt das Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht erkennen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001130045.X02

Im RIS seit

25.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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