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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2;Rechtssatz
Die tatsächlich realisierte Art der Vergütung der Geschäftsführertätigkeit des Mehrheitsgesellschafters - und auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse kommt es nach der Judikatur entscheidend an - mit monatlich gleich bleibenden Fixbezügen lässt das Unternehmerwagnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001130045.X02Im RIS seit
25.02.2002