RS Vwgh 2003/7/1 98/13/0228

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Veröffentlicht am 01.07.2003
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;
HGB §161 Abs1;
HGB §171;
HGB §172;
KommStG 1993 §6;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/13/0048 E 26. November 2003

Rechtssatz

Die Rechtsstellung des Abgabepflichtigen als Mitunternehmer der GesmbH & Co KG brachte es mit sich, dass der Abgabepflichtige im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes unmittelbar und neben der GesmbH & Co KG als Unternehmer Abgabenschuldner der Kommunalsteuerschuld des (auch) für seine Rechnung betriebenen Unternehmens der GesmbH & Co KG wurde. Dies verschloss dem Abgabepflichtigen, wie die Behörde unter Hinweis auf die zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 GewStG 1953 ergangene Rechtsprechung (siehe hiezu die Nachweise bei Fellner, KommStG3, § 6 Rz 9, und bei Taucher, Kommentar zur Kommunalsteuer, § 6 Anm.

12) zutreffend ausgeführt hat, die Möglichkeit, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerschuld seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist einzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998130228.X02

Im RIS seit

24.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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