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21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1988 §23 Z2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/13/0048 E 26. November 2003Rechtssatz
Die Rechtsstellung des Abgabepflichtigen als Mitunternehmer der GesmbH & Co KG brachte es mit sich, dass der Abgabepflichtige im Grunde des § 6 KommStG 1993 kraft Gesetzes unmittelbar und neben der GesmbH & Co KG als Unternehmer Abgabenschuldner der Kommunalsteuerschuld des (auch) für seine Rechnung betriebenen Unternehmens der GesmbH & Co KG wurde. Dies verschloss dem Abgabepflichtigen, wie die Behörde unter Hinweis auf die zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 1 GewStG 1953 ergangene Rechtsprechung (siehe hiezu die Nachweise bei Fellner, KommStG3, § 6 Rz 9, und bei Taucher, Kommentar zur Kommunalsteuer, § 6 Anm.
12) zutreffend ausgeführt hat, die Möglichkeit, der gegen ihn erhobenen Kommunalsteuerschuld seine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung als Kommanditist einzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998130228.X02Im RIS seit
24.07.2003